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  3. Schummel-Software: Urteil in Augsburg: Dieselfahrer erhält den vollen Kaufpreis zurück

Schummel-Software
24.11.2018

Urteil in Augsburg: Dieselfahrer erhält den vollen Kaufpreis zurück

Abdeckung eines VW-Dieselmotors. Am Augsburger Landgericht ist ein deutschlandweit einmaliges Urteil gefällt worden.
Foto: Patrick Pleul, dpa

Ein VW-Kunde hat vor dem Augsburger Landgericht ein deutschlandweit einmaliges Urteil erstritten. VW soll ihm wegen den Kaufpreis ohne Abzug erstatten.

Schon sein erstes Auto war ein VW. Ein Käfer, orangefarben lackiert. Wolfgang Vogel sagt, er sei vier Jahrzehnte lang ein treuer Kunde des VW-Konzerns gewesen. Mitte 2012 entschied er sich wieder einmal für einen Volkswagen, einen Golf TDI 1.6. Doch als er später erfuhr, dass der Autohersteller in seinen Diesel eine Betrugssoftware eingebaut hatte, war er empört. Und sein Vertrauen in die Marke schwer beschädigt. Vogel hat deshalb beim Landgericht Augsburg gegen Volkswagen geklagt – und nun ein aufsehenerregendes Urteil erstritten.

Denn erstmals wurde der Konzern dazu verurteilt, einem Autokäufer den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten. Der Autokäufer kann demnach seinen Golf an Volkswagen zurückgeben. Im Gegenzug erhält er laut Urteil die 29 907,66 Euro zurück, die er vor sechs Jahren für den Wagen bezahlt hat. Und er bekommt auch noch Zinsen dazu.

Das Urteil sei ein deutschlandweites Novum, sagt Wolfgang Vogels Rechtsanwalt Markus Klamert. Bisher hätten die Gerichte in ihren Urteilen – wenn sie positiv für die Kunden ausfielen – immer noch eine sogenannte Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen. Sie ist abhängig von der Zahl der gefahrenen Kilometer. So kann schnell eine höhere vierstellige Summe zusammenkommen, die der Käufer nicht mehr zurückbekommt.

Urteil des Landgerichts Augsburg: VW hat sittenwidrig gehandelt

Der Augsburger Richter Rudolf Weigell sah zu einem solchen Abzug zulasten des Kunden nun keinen Anlass. Er geht im Urteil davon aus, dass ein sittenwidriges Verhalten der Volkswagen AG vorliegt, da eine Software eingebaut worden sei, die zur Manipulation von Abgasgrenzwerten geführt habe. Der Konzern habe das Ziel verfolgt, mit der Täuschung der Kunden Umsatz und Gewinn zu erzielen, heißt es in dem Urteil, das unserer Redaktion vorliegt. Volkswagen sei daher nach Paragraf 826 BGB zu Schadenersatz verpflichtet (Az.: 021 O 4310/16).

Der Münchner Anwalt Markus Klamert und seine Kanzleikollegen vertreten mehrere tausend vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer. Mit dem Augsburger Urteil habe die Kanzlei erstmals ihre in hunderten Verfahren geäußerte Meinung durchsetzen können, dass derjenige, der täuscht und betrügt, keine Vorteile daraus ziehen dürfe, sagt Klamert. Das letzte Wort ist aber nicht gesprochen: Volkswagen kann gegen das Urteil noch in Berufung gehen, sagt Christoph Kern, der Sprecher des Landgerichts. Dann muss sich das Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigen.

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Es gibt deutschlandweit eine Klagewelle wegen der Schummel-Software bei Diesel-Autos

Der Dieselskandal hat deutschlandweit eine Klagewelle ausgelöst. Auch am Augsburger Landgericht gibt es deshalb einen Rekordstand an Klagen dazu. Mehrere hundert Verfahren waren nach Angaben eines Sprechers zuletzt anhängig. Die meisten Klagen richten sich gegen VW. Es gibt aber auch einige Fälle, in denen Käufer der Marken Audi oder Skoda eine Rückabwicklung ihres Kaufvertrags erstreiten wollen. Auch in Fahrzeuge dieser VW-Tochtermarken wurden teils Dieselmotoren mit Betrugssoftware eingebaut. Die Manipulationstechnik sorgte dafür, dass die Autos auf dem Prüfstand bessere Abgaswerte hatten als bei normalen Fahrten auf der Straße.

Mehrere hundert Verfahren seien derzeit anhängig, sagt ein Gerichtssprecher. Die meisten Klagen richten sich gegen VW. Es gibt aber auch einige Fälle, in denen Käufer der Marken Audi und Skoda eine Rückabwicklung ihres Kaufvertrags erstreiten wollen. Auch in Fahrzeuge dieser VW-Tochtermarken wurden teils Dieselmotoren mit Betrugssoftware eingebaut. Die Manipulations-Technik sorgte dafür, dass die Autos auf dem Prüfstand bessere Abgaswerte hatten, als bei normalen Fahrten auf der Straße.

Volkswagen hat auch im aktuellen Augsburger Prozess noch immer den Standpunkt vertreten, dass die Kunden nicht betrogen worden seien. Es gebe keine „Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit“, argumentieren die Anwälte des Konzerns. Durch das Aufspielen einer neuen Software sei der vom Käufer gerügte Mangel behoben worden. Doch Wolfgang Vogel, der im Kreis Fürstenfeldbruck wohnt, wollte sich damit nicht abspeisen lassen. Zumal er Zweifel hat, dass die Software keine Nachteile bringt: etwa bei Motorleistung oder Verbrauch.

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Die Gerichte urteilen im Dieselskandal nach wie vor sehr unterschiedlich. Immer wieder werden auch Klagen abgewiesen. Es scheint sich aber ein Trend zu Entscheidungen zugunsten der Autokäufer abzuzeichnen. Das legt auch eine Übersicht nahe, die der Automobilklub ADAC regelmäßig veröffentlicht. Der Verband sammelt alle bekannt gewordenen Gerichtsentscheidungen zum VW-Abgasskandal. Der Zwischenstand bis September: Von 1 101 aufgelisteten Gerichtsverfahren gingen 729 zugunsten der Käufer aus.

Der ADAC hat mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen nun auch eine Musterklage gegen VW eingereicht. Seit Anfang November ist das nach einer Gesetzesänderung möglich. Demnächst können sich betroffene Kunden dann beim Bundesamt für Justiz in ein Klageregister eintragen. Wolfgang Vogel hofft, dass sein Urteil den Klägern Rückenwind gibt.

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