Schwer behinderten Sohn getötet: Vater (77) muss nicht in Haft
Ein 77-Jähriger tötet seinen schwer behinderten Sohn, weil der nicht mehr länger leiden will. Das Gericht verurteilt den Mann. Aber es verneigt sich auch vor dessen Lebensleistung.
Er hat Schuld auf sich geladen. Er, der fünf Jahrzehnte lang für seinen schwer behinderten Sohn Markus* gesorgt hat. Er, der bis dahin Tag und Nacht funktioniert hat, wird für einen Moment schwach. Am 9. Juli 2013 gibt er den Bitten des Sohnes nach, sterben zu dürfen. Rainer S. (Name geändert), 77, bringt an diesem Dienstag im Sommer seinen 50-jährigen Sohn um. Der Vater will mit in den Tod gehen. Doch er wird gefunden, kommt ins Krankenhaus und überlebt. Muss man einen Mann, der das durchgemacht hat, noch bestrafen?
Ja, sagen die Richter der 3. Strafkammer des Augsburger Landgerichts. Die Kammer verurteilt den Rentner am Mittwoch wegen Tötung auf Verlangen zu einer Haftstrafe von neun Monaten. Ins Gefängnis muss Rainer S. aber nicht, denn die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Vater hat teils unter Tränen im Prozess ausgesagt. Das Urteil nimmt er gefasst auf. Er blickt immer wieder auf, schaut den Vorsitzenden Richter Klaus-Dieter Triebel direkt an und nickt, als dieser mit der Urteilsbegründung fertig ist.
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