Sexueller Missbrauch: Nur zugeschaut?
Beim sexuellen Missbrauch einer geistig behinderten Frau war ein Nachbar dabei. Er wurde wegen Beihilfe verurteilt.
Vor der Jugendkammer des Landgerichts wird bald ein Prozess gegen einen 59-jährigen Mann beginnen, der geistig behinderte Frauen schamlos für seine sexuellen Begierden ausgenutzt und missbraucht hat. Ein Nachbar (60), der dabei neugierig zugeschaut hat, musste sich schon im Vorfeld wegen Beihilfe zum „sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“, wie es im Strafgesetzbuch heißt, vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichterin Gabi Holzer verantworten.
Die Vorfälle liegen Jahre zurück, wurden der Polizei aber erst Anfang 2011 durch Gerüchte in der Nachbarschaft bekannt. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler in der Wohnung des mutmaßlichen Haupttäters zahlreiche unschöne Nacktfotos von zwei jungen, zur Tatzeit 17 und 19 Jahre alten Frauen und von einer 60-Jährigen. Die drei Opfer sind zum Teil hundertprozentig geistig behindert.
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