
Verfassungsklage für bessere Pflege abgeschmettert
Der Einrichtungsleiter Armin Rieger hatte Beschwerde eingereicht. Laut Gericht darf er das nur, wenn er selber im Heim ist
So schnell hatte Armin Rieger keine Post vom Bundesverfassungsgericht erwartet: Am Montag, 18. August, hatte er seine Verfassungsbeschwerde für bessere Pflege abgeschickt, nun bekam er die Mitteilung, dass sie nicht zugelassen wird. Begründung: Für bessere Pflege in Senioreneinrichtungen dürften nur diejenigen klagen, die dort leben. Rieger dagegen ist Geschäftsführer und Mitinhaber des „Haus Marie“.
In Behördendeutsch list sich das so: „Hinsichtlich der Grundrechte der Heimbewohner dürften Sie selbst nicht beschwerdebefugt sein. Die rechtliche Möglichkeit, eine vermeintliche Grundrechtsverletzung allgemein und ohne eigene Verletzung zu rügen, ist dem einzelnen Bürger durch die Verfassungsbeschwerde nicht gegeben.“ Der 56-Jährige sieht das anders: Grundlage seines Vorgehens ist die Doktorarbeit einer Regensburger Juristin. Diese kam zu dem Schluss, jeder potenziell Pflegebedürftige dürfe klagen. Außerdem hatte Rieger sich auf die Verletzung seines Grundrechts auf freie Berufsausübung berufen. Argumentation: Die gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen seien derart schlecht, dass sein Heim wie jedes andere täglich die Würde alter Menschen verletze, weil sie zum Beispiel wegen Personalmangel auf Toilettengang oder Essen lange warten müssten.
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