Sozialreferent Kiefer bedauert Schaden durch Finanzdebakel
Ein zu spät eingereichter Förderantrag kostet die Stadt trotz einer Gesetzesänderung mindestens eine Million Euro. Der zuständige Sozialreferent bedauert das.
Diese Entscheidung des bayerischen Landtags war absehbar, da sich bereits zuvor der Haushaltsausschuss in vergleichbarer Weise positioniert hatte. Im Haushaltsgesetz, das die Förderrichtlinien für Kindertageseinrichtungen festlegt, gibt es eine Korrektur. Was sich auf den ersten Blick nach einer lapidaren Gesetzesänderung anhört, hat für die Stadt Augsburg erhebliche finanzielle Konsequenzen. Es geht um Geld, das die Stadt nicht zurück an den Freistaat zahlen muss. Augsburg hätte wegen eines zu spät eingereichten Förderantrags die Rückzahlung von 28,5 Millionen Euro gedroht.
Dazu kommt es nicht. Für Augsburg bedeutet dies, dass der Freistaat im konkreten Fall 96 Prozent der gewährten Fördersumme (26,7 Millionen Euro) nicht mehr zurückfordert. Daher ergibt sich für die Stadt eine Rückzahlung von 1,07 Millionen Euro. Diesen Betrag hatte unsere Zeitung bereits Mitte Juni genannt. Noch ist offen, in welcher Höhe der Anteil der gewährten Bundesmittel (1,8 Millionen Euro) von der Stadt zurückbezahlt werden muss. Hier laufen gegenwärtig die Gespräche, ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Wenn das bayerische Modell greift, bleibt es bei 80.000 Euro an Rückzahlung, ansonsten wäre es der volle Betrag.
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