Sprayer wird per Haftbefehl gesucht
Ein junger Mann wird 2018 wegen Sachbeschädigung in 50 Fällen verurteilt. Kaum auf freiem Fuß, soll er wieder für illegale Graffiti im Stadtgebiet verantwortlich sein. Nun wird dem Verdächtigen der Prozess gemacht
Wenn eine graue, triste Betonwand mit einem künstlerischen Graffiti-Bild legal verschönert wird, wie beispielsweise in der Pferseer Unterführung, ist das eine gute Sache. Wenn allerdings Hausfassaden oder Bushaltestellen mit sogenannten „Tags“, also den anonymen Signaturen illegaler Sprayer, verunziert werden, empören sich nicht nur die Immobilienbesitzer und Mieter. Solche Aktionen sind schlichtweg strafrechtlich relevante Sachbeschädigungen.
Einem 22-jährigen, bei Polizei und Justiz einschlägig bekannten Sprayer sollte jetzt wieder einmal der Prozess gemacht werden. Doch ein Schöffengericht unter Vorsitz von Susanne Scheiwiller, Staatsanwalt Gregor Hohenadl, Verteidiger Frank Thaler und mehreren Zeugen warteten vergebens. Der Angeklagte glänzte unentschuldigt durch Abwesenheit. Das Gericht erließ deshalb einen Haftbefehl gegen ihn.
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