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  3. Prozess in Augsburg: Staat um 145.000 Euro betrogen? Junge Afrikanerin freigesprochen

Prozess in Augsburg
16.10.2019

Staat um 145.000 Euro betrogen? Junge Afrikanerin freigesprochen

Diese Frau aus Äthiopien war wegen Sozialbetrugs in Höhe von 145.000 Euro angeklagt.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archiv)

Plus Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, sich jünger gemacht zu haben als sie wirklich ist, um Sozialleistungen zu erhalten. Der Fall erwies sich vor Gericht als komplex.

Etwa 40 Prozent der Flüchtlinge, die sich bei ihrer Einreise nach Deutschland als minderjährig ausgegeben haben, haben bei ihrer Altersangabe geschummelt. Das ist das Ergebnis einer Studie von Rechtsmedizinern der Universität Münster, die in den vergangenen Jahren rund 600 Altersgutachten von Asylbewerbern untersucht haben. Dabei stellten sie fest, dass sich etwa 40 Prozent der Untersuchten jünger gemacht hatten als sie tatsächlich waren.

Hat sich die Frau aus Äthiopien jünger gemacht als sie ist?

Der Grund für die “Verjüngung” ist oftmals ganz einfach: Wer als minderjähriger, unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland kommt, wird hier anders behandelt als ein erwachsener Asylbewerber. Die Betreuung ist besser, die Unterkunft in der Regel komfortabler und eine Abschiebung deutlich unwahrscheinlicher.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

17.10.2019

Dieses Urteil ist äußerst befremdlich , denn das Gericht hat nicht geurteilt , daß der Bezug der Flüchtlingsunterstützung Rechtens war . Das Urteil umfaßte nur die Feststellung , daß keines der in Frage stehenden Geburtsdaten nachprüfbar und daher beweiskräftig ist .

Nachweislich sind aber fast die Hälfte aller Angaben zu Herkunftsort und Geburtsdatum von Flüchtlingenfalsch - da diese Flüchtlinge eben doch nicht ganz dumm sind und über die gesetzlichen Gegebenheiten zum Flüchtlingsrecht zumindestens grundlegend Bescheid wissen oder dieses Kenntnisse ihnen von den Schleusern eingebleudt werden .

Befremdlich ist auch der Beitrag des "Flüchtlingshelfers", der die Problematik allein bei den angeblich zu komplizierten Formularen und Regularien sieht .

Fragen hinsichtlich Alter und Herkunftsland sind nie kompliziert und unverständlich .

16.10.2019

>> “Schon allein aus völkerrechtlichen Gesichtspunkten heraus haben wir es nicht zu überprüfen, wenn ein souveräner Staat wie Äthiopien uns mittels eines offiziellen Dokumentes bescheinigt, wer Staatsbürger seines Landes und wann dieser geboren ist” <<

Wir sehen zwar Asylgründe und damit erhebliche Defizite in diesem Land, aber die Papiere werden schon passen? Finde ich irgendwie merkwürdig.

Diese Position des Richters ist aber erst recht verstörend, wenn man die Aussagen des Gutachters beachtet:

>> Er gehe angesichts empirischer, wissenschaftlicher Erkenntnisse zwar davon aus, dass das Alter auf der Geburtsurkunde falsch sei – ebenso sei jedoch das Alter auf dem Pass aus Dubai "nicht besonders wahrscheinlich", erklärte der Gutachter. <<

Ändert nichts am richtig angewandten in dubio pro reo, aber Vertrauen in Justiz und Asylsystem schafft das so eher nicht. Aber das ist eben die Folge, wenn man in 2019 klären will, was man in 2012 hätte klären sollen.

16.10.2019

Fataler Fehler wenn ich mich 10 Jahre jünger mache !!
Dann darfst du bis 80 arbeiten.
Bist ja erst 70 !!!

16.10.2019

Bei mir steht das exakte Alter im Ausweis.
Bei der Dame scheint das nicht der Fall zu sein.
Dann hätte man sich die 145.000 € sparen
können. Aber, der Deutsche Staat hat's ja.

16.10.2019

Der Artikel ist nicht ausreichend detailliert recherchiert - da bitte ich darum, mehr Details preiszugeben um qualitativ hochwertigem Journalismus gerecht zu werden.

Wichtig wäre zu wissen, um welche Dokumente es sich handelt. Wurde beispielsweise auf dem einen das Geburtsdatum, auf dem anderen das Alter abgefragt? Das würde die Diskrepanz hinsichtlich des unterschiedlichen Kalenders erklären.

Das eigentliche Problem, dass ich selbst erleben durfte, sehe ich aber woanders. Als Flüchtling kommt nan hier an und muss diverse Dokumente auf Deutsch (!) ausfüllen, die in Behördensprache verfasst sind. Selbst als Pate ist oft nicht klar, welche Informationen hier verlangt werden. Übersetzungen: Fehlanzeige! Paten, die über gemeinnützige Organisationen wie "Tür an Tür" ehrenamtlich organisiert werden und beim Ausfüllen unterstützen, gibt es viel zu wenige. Ebenso wie Plätze für Deutschkurse. Dinge, die man mMn recht leicht auf politischer Ebene verbessern könnte. Über Fehler in Angaben und Dokumenten braucht man sich aktuell allerdings nicht wundern. Unabhängig von diesem Artikel - natürlich gibt es auch intendierte Falschangaben. Die entscheidende Frage ist, wie man dann darauf reagiert. Analytisch, mit Perspektivenwechsel, Identifikation der Beweggründe und ggf. humanen, menschenrechtswürdigen Maßnahmen oder, wie so oft, mit Hass und Populismus...

16.10.2019

Nachdem der Artikel jetzt um einige Details erweitert wurde, nehme ich meine eingangs erwähnte Kritik zurück am Autor zurück. Vielen Dank für die Ergänzungen!

17.10.2019

Sehr geehrte Frau B , sehr geehrter Herr B.

wie sieht denn Ihre "humane , menschenrechtswürdige Maßnahme" für einen Regelverstoß im Asylrecht aus ?

Wer zB vorsätzlich unrechtmäßige Angaben zum Fluchtort/Lebensort macht , macht dies wohl , weil das Land , aus welchem der Flüchtende kommt eben keinen Asylanspruch kreiert !

Ist es dann Haß oder Populismus, diesen Menschen wieder abzuschieben , weil er oder sie eben keinen Schutzanspruch geltend machen kann .

Wir haben nun einmal nur ein Politisches Schutzrecht , kein Wirtschaftliches !

Letzteres wäre seitens Deutschlands - wie auch jeden anderes Landes- auch gar nicht leistbar !

16.10.2019

Altersprüfung bei Asylantrag wie in Schweden und Justiz und Steuerzahlen werden entlastet.

https://www.sueddeutsche.de/politik/schweden-minderjaehrig-zum-mediziner-1.3618243

Das wäre auch eine klare Politik gegen eine erstarkende Afd!