Staatsanwalt zu Blutbad in Gögginger Asylheim: "Es war eiskalter Ehrenmord"
Plus Im Mordprozess gegen Nabi S., der im Gögginger Asylheim seinen Schwager beinahe geköpft hatte, findet der Staatsanwalt in seinem Plädoyer deutliche Worte. Er fordert lebenslange Haft.
Für Staatsanwalt Michael Nißl war die Tat ein "eiskalter Ehrenmord, ausgeführt mit menschenverachtender Kälte". Für den Tod seines 15 Jahre alten Schwagers müsse der Angeklagte deshalb lebenslang in Haft, forderte er am Montag in seinem Plädoyer vor dem Schwurgericht. Was am 4. April 2020 in der Asyleinrichtung Haus Noah in Göggingen geschah, bezeichnet der Ankläger als "Blutbad". Denn der 30-jährige Afghane Nabi S. habe nicht nur seinem Schwager "fast den Kopf abgeschnitten".
Er habe auch seine Schwiegermutter, den Schwiegervater und zwei Schwägerinnen mit einem "Schlachtermesser" teils schwer verletzt. Der Verteidiger des Angeklagten, Jörg Seubert, hielt den Messerangriff gegen den 15-Jährigen infolge von Notwehr für gerechtfertigt. Er plädierte in den anderen Anklagefällen lediglich auf gefährliche Körperverletzung.
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