Stadt verweigert Mann Unterkunft in Obdachlosenheim – der klagt
Plus Die Zahl der Menschen, die auf der Straße leben, steigt. Nun kommt es zu einem ungewöhnliche Fall: Ein Mann will in einer Unterkunft in Augsburg leben, darf aber nicht.
Der Mann, nennen wir ihn Peter Mayer, ist seit Juli wieder auf freiem Fuß. Zuvor saß er in diesem Jahr einige Monate lang in einem bayerischen Gefängnis eine Haftstrafe ab. Seit er wieder draußen ist, hält er sich offenbar in Augsburg auf. Zumindest beantragte der Mann nach Informationen unserer Redaktion im Juli von der Stadt, in einer der Obdachlosenunterkünfte Augsburgs untergebracht zu werden. Ein Ansinnen, das die Kommune ablehnte. Nun klagt der Mann vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung, in zwei Wochen ist der Termin angesetzt. Es ist eine eher ungewöhnliche und seltene Klage.
Und eine, die den Blick auf eine Gruppe lenkt, die am Rande der Gesellschaft steht. Deutschlandweit steigt die Zahl der Obdachlosen, in Augsburg ist es, nach allem, was sich in Erfahrung bringen lässt, nicht anders. Aktuell kommen in den hiesigen Unterkünften nach Auskunft der Stadt 270 Menschen unter, vor zehn Jahren war es gut die Hälfte. In Augsburg ist zuletzt einiges für Obdachlose verbessert worden. Marode Unterkünfte wurden saniert, in Pfersee hat die Stadt ein Gebäude speziell für Frauen angemietet und auf diesem Weg weitere Plätze geschaffen. Es gibt heute in der Stadt ein Übergangswohnheim für Männer mit 90 Plätzen, jenes für Frauen mit 30 Plätzen, zudem 56 Obdachlosenwohnungen.
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