
Tabak und Grab erklären sich


Führungsduo von WSA nimmt Stellung zum juristisch umstrittenen Bürgerbegehren. Ein Anwalt steht ihm bei
Wer hat recht? Ist ein Bürgerbegehren gegen Steuererhöhungen juristisch zulässig? Anna Tabak und Peter Grab von der Gruppierung WSA (Wir sind Augsburg) haben zwei davon initiiert. Eines richtet sich gegen die höhere Grundsteuer, das andere gegen die höhere Gewerbesteuer. Es gibt massiven Gegenwind, der das WSA-Führungsduo aber nicht umhaut. Tabak und Grab bringen einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht ins Spiel, der zumindest nicht ausschließt, dass ein Bürgerentscheid über die Festlegung kommunaler Steuersätze möglich ist. Der Augsburger Rechtsanwalt Helmut Müller (Kanzlei Krix, Deeg, Müller) ist von der WSA als juristischer Berater gewonnen worden. Tabak und Grab ist die juristische Debatte zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht so wichtig. Sie wollen ein politisches Zeichen setzen.
„Es geht vor allem darum, das demokratisch verbriefte Recht des Bürgerprotestes wahrzunehmen“, sagt die WSA-Vorsitzende Anna Tabak. Hauptziel des Bürgerbegehrens sei es, durch möglichst viele Unterschriften deutlich zu machen, „dass man mit einer politischen Entscheidung nicht einverstanden ist“. Je mehr Unterschriften desto besser, sagt Stadtrat Grab. Womöglich würde dann die Stadtregierung ihren Schritt überdenken.
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