Strafe für geteilten Artikel: Angeklagter nach neuem Urteil unschuldig
Plus In Augsburg wurde ein 24-Jähriger für das Teilen eines Beitrags der "Deutschen Welle" verurteilt. Nun ist ein neues Urteil gefallen - das Folgen für alle Mediennutzer hat.
Die Grenze zu ziehen zwischen Meinungsäußerung und einer Straftat, zum Beispiel einer Beleidigung, ist oft nicht einfach. Gerade in der politischen Diskussion ist das Grundrecht, sich frei zu äußern, ein hohes Gut. Und deshalb müssen Gerichte genauestens prüfen, ob ein Meinungsbeitrag einen Straftatbestand erfüllt.
Im Fall eines tschetschenischen Asylbewerbers, der vor einem Jahr wegen Gewaltdarstellungen im Internet und eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hat das Amtsgericht im zweiten Anlauf noch einmal wichtige Rechtsfragen geprüft, nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht das Ersturteil aufgehoben hatte.
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