Streit um AfD-Veranstaltung: Wer darf ins Augsburger Rathaus?
Das Verwaltungsgericht verkündet am Mittwoch, ob Frauke Petry am Freitag von der AfD auftreten kann. Je nach Urteil will die Stadt Sicherheitsauflagen verfügen.
Es bleibt spannend: Wer darf am Freitagabend ins Augsburger Rathaus? Das Verwaltungsgericht Augsburg gibt am heutigen Mittwoch bekannt, ob das von der Stadt Augsburg ausgesprochene Hausverbot gegen den Auftritt der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry im Rathaus rechtens ist. Petry hat dagegen am Dienstag in einem Eilantrag geklagt, wie das Gericht bestätigt. Die Stadt wurde zu einer Stellungnahme aufgefordert. Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) geht es im Verbotsantrag nicht allein um das Hausverbot für Petry. Die Stadt hat zudem eine Nutzungsunterlassung ausgesprochen. Sie richtet sich gegen die AfD-Stadträte Markus Bayerbach und Thorsten Kunze. Veranstaltungen im Rathaus seien laut Nutzungsordnung nicht zulässig, wenn sie gegen rechtsstaatliche Gesichtspunkte verstoßen, begründet die Stadt ihr Vorgehen.
Der AfD-Neujahrsempfang soll am Freitag, 12. Februar, um 19.30 Uhr im Rathaus stattfinden. Die Stadt will ihn verhindern. Zeitgleich ist am Freitagabend eine Sondersitzung des Stadtrats angesetzt. Sie beginnt um 18 Uhr. Zudem ist auf dem Rathausplatz ab 18.30 Uhr eine Protestaktion gegen AfD-Frau Petry angemeldet, zu der die Veranstalter mehrere hundert Teilnehmer erwarten.
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