Streit um Bordell: Gericht stärkt Stadt den Rücken
Der Verwaltungsgerichtshof stärkt der Stadt den Rücken. Das Etablissement mit knapp 50 Prostituierten im Lechhauser Industriegebiet ist damit erledigt.
Im Lechhauser Industriegebiet wird kein Großbordell mit knapp 50 Prostituierten entstehen: Der Verwaltungsgerichtshof in München hat am Montag bekannt gegeben, dass der zuständige Senat die Klage des künftigen Bordellbetreibers abgewiesen hat. Somit wird es keine Baugenehmigung für die Umnutzung einer Industriehalle geben.
Das Gericht hatte in der Verhandlung vergangene Woche bereits angedeutet, dass es die Klage skeptisch sieht (). Die Frage, ob ein Bordell in einem Industriegebiet grundsätzlich zulässig ist, ließ das Gericht dabei offen.
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