Tödliche Attacke: Kommen einige Beschuldigte vor Weihnachten frei?
Nach der Attacke am Königsplatz wirft die Staatsanwaltschaft sieben jungen Männern Totschlag oder Beihilfe vor. Die Verteidiger halten dies für überzogen.
Nach dem gewaltsamen Tod eines 49-Jährigen auf dem Augsburger Königsplatz entscheidet das Landgericht über die Untersuchungshaft der mutmaßlichen Täter. Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch berichtete, haben die Verteidiger von sechs der sieben Beschuldigten Haftbeschwerden eingelegt. Nachdem das Amtsgericht es abgelehnt hat, die Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen frei zu lassen, muss nun das Augsburger Landgericht entscheiden. Rechtsanwalt Michael Menzel, der einen der Beschuldigten vertritt, sagte, er gehe davon aus, dass dies noch vor Weihnachten geschehe.
Der 49-Jährige war am Nikolaustag spätabends bei einem Streit mit den sieben Verdächtigen gestorben, auch ein Bekannter des Opfers wurde geschlagen und erheblich verletzt. Ein 17-Jähriger, der die deutsche, die türkische und die libanesische Staatsbürgerschaft hat, soll den 49-Jährigen mit einem einzigen Schlag getötet haben.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Also ich glaube nicht dass die freikommen? Weil Untersuchungshaft gibt es ja auch bei Fluchtgefahr. Und bei den mehreren Staatsbürgerschaften kann man schon vermuten dass es da Verwandte im Ausland gibt. Und dass die Versuchung da ist, sich seinen Prozess von da aus anzukucken und vielleicht nicht wiederzukommen je nachdem wie es ausgeht. Jetzt sind die mehreren Staatsbürgerschaften eben auch mal ein Nachteil.
Bei der Fahndung haben sie ja auch schon gesagt, dass sie nicht mit Bildern fahnden damit keiner untertaucht. Also da sind sie ja auch schon von Fluchtgefahr ausgegangen. Dann wäre es glaub nicht so besonders konsequent die vor dem Prozess freizulassen, oder?
An die Herren RAe!!
Was kann denn noch überzogener als der Tod sein!!!!!!
Wolfgang Schad
Herr Schad,
denken Sie das die Rechtsanwälte Ihren Artikel lesen oder auch nur einen Pfifferling drauf geben würden?
Außerdem geht es um die U-Haft und nicht um die tatsächliche Strafe. Die wird vor einem Gericht verhandelt. Demnach ist auch der tödliche Ausgang kein Argument aus Sicht der Rechtsanwälte. Diese machen im übrigen nur Ihren Job und nur Ihrem Mandanten, nicht aber der Allgemeinheit oder Ihnen verpflichtet.
VG