Tödlicher Schlag am Kö: Halid S. zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt
Am Königsplatz in Augsburg wurde ein Feuerwehrmann am Nikolaustag 2019 von einem tödlichen Schlag getroffen. Nun ist das Urteil für den Haupttäter Halid S. gefallen.
Das Urteil im Prozess um den tödlichen Schlag am Königsplatz in Augsburg ist gefallen. Haupttäter Halid S., 17, ist zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden - wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung. Der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch verkündete am Landgericht Augsburg das Urteil am siebten Prozesstag.
Den Faustschlag, an dem der 49-jährige Roland S. sofort gestorben war, hat der Angeklagte im Prozess eingeräumt. Er wurde zudem verurteilt, weil er nach dem Schlag auch noch daran beteiligt war, einen Freund des Getöteten zu verprügeln – obwohl das Todesopfer Roland S. da schon, wie Staatsanwalt Michael Nißl im Plädoyer betont hatte, regungslos auf dem Boden lag. Der 50-jährige Freund von Roland S. erlitt dabei mehrere Brüche im Gesicht. Ein Rechtsmediziner sagt, er die linke Gesichtshälfte sei "zertrümmert" worden.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Wenn ganz Maßkrüge auf Köpfe geschlagen werden, was ist das?
In diesen Fällen halten sich bayerische Staatsanwälte im Allgemeinen wohl vornehm zurück.
Es ist erschütternd und traurig, dass hier viele Leser ein Zweiklassen-Urteil fordern.
>> In diesen Fällen halten sich bayerische Staatsanwälte im Allgemeinen wohl vornehm zurück. <<
Das ist unzutreffend...
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/prozess-um-attacke-auf-dem-dachauer-volksfest-sechs-jahre-haft-fuer-masskrug-schlaeger-1.2430063
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/erdinger-volksfest-masskrug-schlaeger-toetungsdelikt-haft-1.4585142
Lieber Peter P.
>> In diesen Fällen halten sich bayerische Staatsanwälte im Allgemeinen wohl vornehm zurück. <<
Bleibt wohl oder übel zutreffend.
Tatsächlich mussten sie gleich 5 Jahre zurückgehen um überhaupt etwas zu finden, dazu ist es ist nicht mal vergleichbar.
Auch für sie dürfte es ein riesiger Unterschied sein ob ein einziger Schlag ausgeführt wird oder extrem mit zwei Maßkrügen gleich mehrfach auf den Kopf eingeschlagen wird.
Diese Begründung haben sie mal wieder nicht gelesen:
>>Der Angeklagte habe, als er auf sein Opfer mit zwei Bierkrügen nacheinander einschlug, damit gerechnet, dass er ihn töten könnte, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung.<<
Dass ganze Maßkrüge bei den Sauf-Zelten so manchen Kopf trifft dürfte auch für sie nichts Neues sein. Mittlerweile sind es zwar keine Kavaliersdelikte mehr aber das Strafmaß ist gewöhnlich weitaus niedriger als bei dem Schlag am Königsplatz.
(edit/mod/NUB 7.2)
Die Familie des Getöteten hat lebenslänglich! Der Täter und seine Mithelfer kleine Freiheitsstrafen.
Es ist eine Schande!
Dieses Urteil ist der absolute Witz..
Schlimm so ein Urteil das schreckt keinen ab, einen Totschlagen und nur 4.5 Jahre lächerlich,vielleicht kommt er wegen guter Führung oder schlechter Kindheit scho nach 1nem Jahr wieder raus
Deutschland schafft sich ab wie der Kollege unten au schreibt
Bewährungsstrafe für ein zertrümmertes Gesicht ...
1 Jahr Bewährungsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht für einen im Suff totgefahrenen Rentner: Wiesheu.
Familienvater totschlagen viereinhalb Jahre Haft! Bei Steuerhinterziehung sind es fünf ! Rechtsstaat wieder mal total versagt. Abgesehen davon werde ich und meine Familie zukünftig die Bereiche der ”Partyszene“ in Augsburg lieber meiden.
Dieses Urteil ist mal wieder lächerlich,aber es wird nach wie vor mit zweirlei Mass gemessen,Deutschland schafft sich ab ( hatt sich schon abgeschafft ) !!!!!!!!!
Ein bekannter Fußballmanager hat 3,5 Jahre Haft bekommen für das Hinterzeihen von mindestens 28,5 Mio. €. Wieviel es tatsächlcih waren unterliegt dem Steuergehemnis.
Der nun verurteilte Täter ist Minderjährig. Somit gilt das deutlich mildere Jugendstrafrecht. Und mehr als Körperverletzung mit Todesfolge (Erwachsenenstrafrecht 3 Jahre plus) bzw. schwere Körperverletzung ist der Fall juristisch nicht.
Unter Totschlagen verstehe ich nicht einen einzelnen Schlag, sondern dass mehrmalige einschlagen und eintreten. Sogesehen war die Qualität des Angriffs auf den Begleiter des Opfers höher.
4,5 Jahre Jugendstrafe sind relativ hoch. Ein Erwachsener hätte eventuell ebenfalls nicht mehr bekommen. Wieviel Erwachsene bekommen 4,5 Jahre?
https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Bewaehrungsstrafe-fuer-Neuburger-Schlossfest-Schlaeger-id18011841.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Adrian_Maleika
Ob die Strafen in Deutschland generell zu niedrig sind ist ein anderes Thema. Aber mit zweierlei Maß gemessen wurde sicher nicht.
Herr Höneß hat alle Steuern bezahlt und somit keinen Schaden hinterlassen.
@Peter P. Er hat sie nachgezahlt. Und laut Gesetz ist der Versuch bereits strafbar.
Zudem kommt es ja nciht auch unbedingt auf den BLEIBENDEN Schaden darauf an. Wenn ein Ladendieb die gestohlene Ware nachträglich bezahlt, ist es dann OK wenn er ungestraft davon kommt? Nur weil ja kein Schande bleibt?
Zudem ging es mir innerster Linie um die Aussage von Herr Helmut S..
Das das Strafmaß bei Körperverletzung und sexuellen Mißbrauchdurchaus als zu niedrig ansehen kann, ist ein anderes Thema. Aber wie im verlinkten Artikel sehen können, bekommt man in Deutschland bei versehentlichen töten bzw. totprügeln und tottreten allgemein oft Bewährung bzw. wenn man nicht allein ist, sogar nur Sozialstunden.
Hier ist übrigens noch ein Fall
https://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Jonny_K.
Im Vergleich zu den Augsburger Fall hat die Tat eine ganz andere Qualität gehabt. Und im Vergleich dazu, sind 4,5 Jahre Haft sogar hart - sozusagen wurde hier tatsächlich mit zweierlei Maß gemessen. ;-) Besonders, da dort nicht nur Jugendstrafrecht angewendet wurde.
Ist schon klar, ich habe mich auch nicht für Straffreiheit von Herrn Hoeneß eingesetzt. Es ist halt so, dass Schadensersatz vielfach auf das Strafmaß einwirkt.
>> Das das Strafmaß bei Körperverletzung und sexuellen Mißbrauchdurchaus als zu niedrig ansehen kann, ist ein anderes Thema. <<
Das ist das zentrale Problem beim deutschen Strafrecht und dessen Anwendung. Das ist in Bayern einen Tick besser, aber keinesfalls wirklich ein Punkt für den ich mich schützend vor diesen Staat stellen würde.
Johnny K. ist Berlin - das ist kein deutsches Bundesland sondern ein Fluchtgrund...