Tödlicher Streit am Kö: Staatsanwaltschaft klagt 17-Jährigen an
Plus Nach dem Tod eines 49-Jährigen saßen erst sieben junge Männer in Haft. Nun machen die Ermittler nur noch einen dafür verantwortlich. Zwei weitere sind angeklagt, weil sie einen Freund des Getöteten geschlagen haben sollen.
Die Betroffenheit war groß im Dezember, weit über Augsburg hinaus. Als sich die Nachricht verbreitete, dass auf dem Augsburger Königsplatz ein 49-jähriger Mann totgeschlagen worden ist, pilgerten viele Menschen zum Tatort. Sie legten Blumen nieder, zündeten Kerzen an und hinterließen Botschaften. Auch viele Feuerwehrleute trauerten dort – der Getötete war bei der Berufsfeuerwehr und engagierte sich auch ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr. Kurz nach der Tat kamen sieben verdächtige Jugendliche und junge Männer in Untersuchungshaft. Die Gruppe wurde von der Staatsanwaltschaft für die Tat verantwortlich gemacht. Nun zeigt sich: Die ersten Vorwürfe lassen sich so nicht halten. Wegen des Todes des 49-Jährigen muss sich jetzt nur noch einer aus dieser siebenköpfigen Gruppe verantworten, ein 17-jähriger Jugendlicher.
Kö-Tat: Staatsanwaltschaft wirft dem 17-Jährigen gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vor
Die Staatsanwaltschaft hat den 17-Jährigen nun angeklagt und wirft ihm in der Anklageschrift gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vor. Das heißt: Die Ankläger gehen nicht mehr davon aus, dass der Jugendliche den 49-Jährigen töten wollte oder den Tod zumindest bewusst in Kauf genommen hat. Zunächst war wegen Totschlags ermittelt worden, davon rückt die Staatsanwaltschaft ab. Bei den sechs weiteren Gruppenmitgliedern war die Staatsanwaltschaft von einer Beihilfe zum Totschlag ausgegangen. Sie hätten, so erklärte es der Leitende Oberstaatsanwalt Rolf Werlitz kurz nach der Tat, alle das Opfer umzingelt und so zumindest psychologisch den Haupttäter unterstützt. Daran kamen aber schnell Zweifel auf. Die Aufnahme der Frontscheibenkamera eines Taxis zeigte die Tat – und darauf war zu sehen, dass einige aus der Gruppe einige Meter entfernt standen, als der 49-Jährige vom tödlichen Schlag getroffen wurde.
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Die Diskussion ist geschlossen.
In Summe ist da jetzt aber wenig übrig geblieben?!
Auch wenn der Tod des Feuerwehrmannes bedauerlich ist, so muss man sich doch fragen ob die Augsburger Staatsanwaltschaft hier nicht mal wieder gnadenlos überzogen hat. War der Migrationshintergrund der Jugendlichen, der Grund dafür das man hier ohne Augenmaß agiert hat? Gerade vor den nach und nach bekannt gewordenen Details und dem Umstand , dass das alkoholisierte Opfer wohl nicht auch ganz unschuldig an der Eskalation war.
Bedauerlich, aber das hätte auch in jedem Bierzelt passieren können nur dann wären sicher nicht alle Beteiligten über Monate in U-Haft gesessen.
Da kann es für die, die Nichtbeteiligte aus fachlich falschen Erwägungen mutwillig (denn dass es eine andere Sicht auf die Dinge geben könnte, hatte ja die Jugendkammer des LG festgestellt, die die Haftbefehle aufgehoben hatte) eigentlich noch ein Nachspiel geben. Rechtsbeugung würde mir da so einfallen für die Richter des OLG § 339 StGB.
Es war politisch opportun, die Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Haft zu nehmen und zu halten. Sachfremder geht gar nicht mehr