Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Trotz Wohnungsnot: Muss in Augsburg bald niedriger gebaut werden?

Augsburg
13.03.2020

Trotz Wohnungsnot: Muss in Augsburg bald niedriger gebaut werden?

Nachverdichtung in bestehenden Vierteln ist für viele Städte ein schwieriges Thema - auch für Anwohner. In der Ifenstraße in Hochzoll gründete sich vor einem Jahr eine Bürgerinitiative.
Foto: Silvio Wyszengrad (Archiv)

Plus Die Staatsregierung will, dass enger und höher gebaut werden kann. Für die drei größten Städte sollen aber andere Regeln gelten. Das sorgt für Diskussionen.

Neu gebaute Wohnhäuser in bestehenden Vierteln könnten in Augsburg künftig niedriger gebaut werden müssen als in angrenzenden Städten wie Stadtbergen oder Friedberg. Hintergrund ist, dass die Landesregierung aktuell an einer Änderung der Bayerischen Bauordnung arbeitet. Diese würde es prinzipiell erlauben, höher zu bauen und Viertel so nachzuverdichten. Für München, Nürnberg und Augsburg ist in dem Entwurf aber eine Sonderregelung vorgesehen. Städte als Verdichtungsräume sollen nicht zu stark zugebaut werden können, so die Idee der Staatsregierung.

Nachverdichtung: In Hochzoll kochten die Emotionen hoch

Die Nachverdichtung von Stadtteilen ist grundsätzlich ein heißes Eisen. In Hochzoll gab es vor einem Jahr Proteste von Anwohnern in der Ifenstraße, weil auf zwei vormals locker mit Einfamilienhäusern bebauten Gartengrundstücken Mehrfamilienhäuser entstanden (wir berichteten). Die Anwohner führten an, dass es in den Straßenzügen rundherum meist nur relativ niedrige Reihenhäuser gibt. Die Stadt erteilte trotzdem eine Baugenehmigung, nachdem es bereits einen Präzedenzfall in der Nachbarschaft gab.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

13.03.2020

Die Nachverdichtung belastet auch die Infrastruktur, gerade die Verkehrserschließung. Das sollte man auch bei dieser Regelung berücksichtigen..