Überraschung bei Ortstermin
An der westlichen Grundstückskante wird nicht gegraben
Wegen des Verdachts, er halte sich nicht an die Vorschriften zur Baugenehmigung in der Hochzoller Ifenstraße, meldet sich jetzt Bernhard Spielberger zu Wort. Streitobjekt ist eine Rotbuche nahe der Grundstücksgrenze zu einem entstehenden Neubau, die per Baumschutzverordnung der Stadt geschützt ist. Zur Klarstellung schreibt er an AZ vor Ort: „Das Bauordnungsamt und das Amt für Grünordnung waren vor Ort und begleiten alle Maßnahmen.“
Im Bereich der Buche, etwa vier Meter vom Stamm entfernt, sei bisher nur eine alte Thuja-Hecke ausgegraben worden. Die oberflächigen Wurzeln der Buche seien von einem Gärtner vorschriftsmäßig versorgt worden. Es sei nie beabsichtigt gewesen, die Buche zu fällen. Sie sei ein „Herzwurzler“ und durch die circa vier Meter vom Stamm entfernt liegende zukünftige Tiefgaragenrampe nicht gefährdet. Spielberger: „Dort wird von 0 bis 1,20 Meter tief in einer Entfernung von vier Metern vom Stamm abgegraben.“
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