
Kein Bußgeld wegen Walnussbaum
Anders als zunächst gedacht, war die Fällung in Inningen rechtens
Im Streit um den alten Walnussbaum an der Bobinger Straße im Stadtteil Inningen, der gefällt werden musste, gibt es jetzt eine Entscheidung der Stadt. Danach wird kein Bußgeld im Zusammenhang mit den archäologischen Grabungen auf dem Grundstück und Beschädigungen des Baumes verhängt.
Bekanntlich will die Arbeiterwohlfahrt (Awo) auf dem Grundstück eine Einrichtung für Betreutes Wohnen bauen. Die Fällung eines Walnussbaumes auf dem Areal im Zuge des Projekts hatte bei Bürgern in Inningen für Ärger gesorgt. Das Amt für Grünordnung teilte im März mit, der Baum sei bei archäologischen Grabungen im Vorfeld des Bauvorhabens so schwer beschädigt worden, dass er nicht mehr zu retten gewesen sei. Umweltreferent Reiner Erben wollte sicherstellen, dass künftig auch bei archäologischen Grabungen Bäume besser geschützt werden. Das Amt wollte ein Bußgeld verhängen. Letzteres hat sich erledigt. Wie Amtsleiterin Anette Vedder mitteilt, sei vom Bauherren – entgegen der ursprünglichen Pläne – später kein Baumerhalt vorgesehen gewesen. Im Rahmen der Baugenehmigung sei auch die Fällung genehmigt worden, und zwar durch das Bauordnungsamt im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde. Die Awo Schwaben hatte der Stadt widersprochen: Danach sei der Walnussbaum bei den archäologischen Grabungen nicht beschädigt worden. Vedder vertritt die Auffassung, dass die Grabungen ein Problem für den Baum waren. Diese seien zwar genehmigt gewesen, „aber ohne Einbeziehung naturschutzrechtlicher Sachverhalte“. Aus diesem Grund sei das Problem entstanden. Vedder: „Hätte die Baugenehmigung vor Beginn der archäologischen Grabungen bereits vorgelegen, wäre das Bauprojekt bereits vorher mit seinen Auswirkungen auf den Baumbestand bekannt gewesen.“ (eva)
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