Ungestraft ungebührlich
Dass Staatsanwälte und Strafverteidiger nicht immer auf einer Wellenlänge liegen, liegt auf der Hand. Meist begegnen sie sich hart in der Sache, aber dennoch freundlich im Ton. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Gleich zwei Mal wurden jetzt Fälle bekannt, in denen die Augsburger Staatsanwaltschaft Rechtsanwälte wegen Beleidigung oder Verleumdung verfolgen wollte. Beide Male jedoch lehnten Richter eine Bestrafung der Advokaten ab.
Aktueller Fall: Der Münchner Strafverteidiger Kai Wagler, der an den Gerichten in Augsburg ein häufiger Gast ist. Ihn wollte die Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung belangen. Doch sowohl Amts- als nun auch Landgericht lehnten das ab. Zur Begründung hieß es, der Rechtsanwalt habe sich zwar ungebührlich verhalten. Bestraft werden könne er dafür aber nicht. Hintergrund des Konflikts ist eine Auseinandersetzung zwischen Wagler und einem Staatsanwalt. Der Strafverteidiger hatte den Staatsanwalt angezeigt, weil dieser seiner Meinung nach zu Unrecht einen Brief abfangen ließ, den Wagler an einen Gefängnisinsassen gesandt hatte.
Kai Wagler bat darum, die Münchner Staatsanwaltschaft mit dem Fall zu betrauen. Schließlich, so seine Begründung, habe sich die Anklagebehörde in der Landeshauptstadt bei der Verfolgung strafrechtlich auffälliger Augsburger Staatsanwälte Verdienste erworben. Zwar wurde tatsächlich im April 2007 ein einstiger Augsburger Vorzeige-Ankläger in München wegen Geldwäsche, Betrug und Vorteilsnahme zu einer Haftstrafe verurteilt. Augsburgs Leitender Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz bewertete die von Wagler benutzte Formulierung aber als Verleumdung, weil er in der Mehrzahl von Staatsanwälten geschrieben hatte.
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