Urteil: Auch „Geisterradler“ haben Vorfahrt
Eine Autofahrerin stößt in Augsburg beim Abbiegen mit einer Radlerin zusammen, die in die falsche Richtung fährt. Die Hauptschuld am Unfall trägt trotzdem die Frau im Auto.
Es ist ein Unfall, wie er häufig passiert. Eine Radlerin fährt im Juni 2012 in der falschen Richtung auf einem Radweg in der Bürgermeister-Ackermann-Straße. Ein Autofahrerin, die aus einer Seitenstraße in die vierspurige Straße einbiegt, übersieht die Radfahrerin – und es kommt zum Unfall. Schuld am Zusammenstoß ist aber nicht in erster Linie die „Geisterradlerin“, sondern die Frau am Steuer des Autos. So sieht es zumindest das Amtsgericht Augsburg in einem aktuellen Urteil.
Autofahrer müssen das Fahrverhalten anderer einkalkulieren
Für Autofahrer heißt das: Man muss auch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer einkalkulieren, wenn man sich im Straßenverkehr bewegt. Wer auf eine Vorfahrtsstraße einbiegen will, an der ein Radweg entlang läuft, muss auch auf Radfahrer achten, die dort in der falschen Richtung unterwegs sind.
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