Urteil: Parkplätze müssen nicht ganz von Eis befreit werden
Parkplätze müssen im Winter nicht komplett von Eis befreit werden. Es reicht, wenn sichere Wege zu den Autos vorhanden sind. Das hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.
Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Parkplatz benutzt und stürzt, hat unter bestimmten Umständen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Augsburger Amtsgericht entschieden.
Geklagt in dem Fall hatte eine Postzustellerin. Sie war im Januar 2017 in Bobingen mit ihrem eBike auf den Parkplatz eines Mannes gefahren, um dort die Post auszuliefern. An dem Tag herrschten winterliche Wetterverhältnisse und der Parkplatz war erkennbar glatt und nicht geräumt.
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