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  3. Augsburg: Urteil gegen pädophilen Augsburger Kinderarzt Harry S. ist rechtskräftig

Augsburg
23.12.2019

Urteil gegen pädophilen Augsburger Kinderarzt Harry S. ist rechtskräftig

Kinderarzt Harry S. mit seinen Anwälten Rolf Schönauer und Moritz Bode.
Foto: Ulrich Wagner

Das Urteil im Augsburger Missbrauchsprozess gegen Kinderarzt Harry S. ist rechtskräftig. Der BGH wies die Revision des Mannes zurück - bis auf einen Punkt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Augsburger Kinderarzt Harry S. wegen des Missbrauchs von 20 Buben für rechtskräftig erklärt. Nach Angaben des Landgerichtes Augsburg vom Montag wies der BGH die Revision des Mannes zurück. Dieser war Ende Januar unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten samt anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Augsburger Landgericht hatte dem Mediziner zudem ein lebenslanges Berufsverbot als Arzt auferlegt, welches der BGH jedoch kassierte.

Der Kinderarzt hatte im Prozess alle Vorwürfe zugegeben. Harry S. hatte immer wieder in Augsburg und München Kinder auf der Straße oder dem Spielplatz angesprochen, ihnen Spielzeug versprochen und sie dann in nahen Gebäuden missbraucht. Die schwerwiegendste Tat beging der Mann im August 2014 im niedersächsischen Garbsen. Dort entführte der Arzt einen Fünfjährigen in seine Wohnung in Hannover, wo er damals an der Medizinischen Hochschule arbeitete. Der Mann narkotisierte das Kind, verging sich an ihm und setzte es benommen wieder aus.

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