VW soll Dieselfahrer Kaufpreis erstatten – und geht gegen das Urteil vor
Ein Augsburger Richter hat entschieden, dass VW einem Kunden für einen Diesel den Originalpreis erstatten muss. Der Konzern will sich gegen das Urteil wehren.
VW wird gegen das Urteil des Augsburger Landgerichtes in Berufung gehen, nachdem der Konzern dem Kunden eines Dieselautos den vollen Kaufpreis von 24.000 Euro zurückerstatten müsste. Wie ein Sprecher von VW sagte, halte man das Urteil aus dem Dezember für „rechtsfehlerhaft“. Damit wird sich das Oberlandesgericht München voraussichtlich mit dem Fall befassen.
Wie berichtet, hatte der Besitzer eines Golf Plus den Konzern verklagt, da er sich wegen der eingebauten Manipulationssoftware betrogen fühlt. Das Landgericht entschied im Dezember, VW müsse dem Kläger den Kaufpreis erstatten – ohne eine Nutzungsentschädigung, die abhängig von der Zahl der gefahrenen Kilometer ist. Ein vergleichbares Urteil des Landgerichtes aus dem November gilt als erstes seiner Art. Oft entscheiden Gerichte, dass eine gewisse Summe vom Kaufpreis abgezogen wird. Auch gegen das Urteil von November hat VW Rechtsmittel eingelegt.
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