Vergesslicher Student wird freigesprochen
Er stand als Schwarzfahrer vor Gericht, weil er bei einer Kontrolle in der Tram kein Semesterticket bei sich hatte.
Als Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel kennt man das Dilemma. Man sitzt in der Tram, sieht die Kontrolleure der Stadtwerke und merkt plötzlich, dass man die Abo-Karte vergessen hat. Das ist zwar nicht weiter schlimm. Aber immerhin werden die Personalien überprüft und am Ende muss man sieben Euro Bearbeitungsgebühr für seine Vergesslichkeit berappen. Ein Student wollte sich das Geld sparen - und landete wegen Leistungserschleichung vor Gericht.
Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt
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