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13.08.2018

Verkäuferin bestiehlt eigenen Arbeitgeber

Die Warensicherung hat in diesem Fall nichts geholfen: Eine Freundin der Verkäuferin entfernte die Sicherheitsetiketten.

Prozess Eine 19-Jährige hat Kleidungsstücke mitgehen lassen. Eine Freundin half. Schwierig war das nicht. Jetzt standen sie vor Gericht

Günzburg/Neu-Ulm Eine der beiden Angeklagten saß quasi direkt an der Quelle. Als Aushilfe in einem Neu-Ulmer Bekleidungshaus sah sie ständig, was frau sich gelegentlich wünscht: Modisches aller Art. Zweimal griff die 19-Jährige zu und ließ Waren im Wert von mehr als 300 Euro mitgehen. Ebenfalls wegen Diebstahls war ihre 20-jährige Freundin angeklagt. Mithilfe der Aushilfe war es ihr gelungen, Kleidungsstücke im Wert von etwa 280 Euro zu stehlen. Beide mussten sich jetzt vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. „Ausnahmsweise“, betonte Richter Daniel Theurer in seinem Urteil, habe er von einer Haftstrafe abgesehen. „Aber wenn wir uns noch einmal hier sehen, gibt’s Gefängnis“, warnte er die beiden jungen Frauen eindringlich.

Eigentlich musste den Angeklagten klar sein, dass ihre Taten über kurz oder lang auffliegen würden. Wie kommt man trotzdem auf eine solche Idee, wollte Theurer wissen. „Aus Dummheit“, erwiderte die 19-Jährige in entwaffnender Offenheit. Offenbar war es auch nicht allzu schwierig, die Kleidung zu stehlen. Nachdem die 19-Jährige zweimal zugegriffen hatte, betrat im April dieses Jahres die 20-jährige Freundin den Laden in Neu-Ulm. Sie nahm allerlei Bekleidungsstücke vom Haken, entfernte die Sicherheitsetiketten, packte alles in eine Tüte und übergab das Ganze der 19-Jährigen. Die nahm das Diebesgut nach Arbeitsende anstandslos mit. Die Staatsanwältin hielt den Angeklagten, die ohne Verteidiger erschienen waren, zugute, dass sie geständig und nicht vorbestraft seien. Auch sei kein bleibender Schaden entstanden, da das Diebesgut von der Polizei sichergestellt werden konnte. Allerdings sei der Wert der gestohlenen Waren beachtlich.

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