Vermummt in der WWK-Arena: Wenn eine Gesichtsmaske strafbar ist
Plus Ein Düsseldorfer Fußballfan vermummte sich in der Augsburger WWK-Arena bei einer Pyroaktion. Nun stand der 22-Jährige vor Gericht.
Er soll sich maskiert und zudem Pyrotechnik in der WWK-Arena abgebrannt haben: Deshalb musste sich ein 22 Jahre alter Fan aus Düsseldorf nun in Augsburg vor Gericht verantworten. Und das gleich an zwei Prozesstagen.
Ironie der Geschichte: Wer sich Ende vergangenen Jahres in einer Menschenansammlung das Gesicht mit einem Tuch vermummte, machte sich strafbar – nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz. Jetzt, ein halbes Jahr später, ist es umgekehrt: Die Corona-Regeln verpflichten die Menschen in der Öffentlichkeit, sich zu maskieren und Mund und Nase zu bedecken, wenn sie anderen nahe kommen. Jetzt würde man also ein Bußgeld riskieren, wenn man sich in manchen Situationen nicht vermummte.
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