Verschwundene Personen: Wenn Menschen für tot erklärt werden
Plus Wenn Menschen Jahre lang verschollen sind, können Angehörige in Augsburg einen speziellen Antrag stellen. Die Hürden sind hoch, doch es passiert immer wieder.
Einmal muss es passiert sein, zumindest erzählt man sich auf den Fluren des Augsburger Amtsgerichtes noch ab und zu davon. Einmal also tauchte ein Mensch, den man hier für tot erklärt hatte, wieder auf, quicklebendig. Es muss freilich schon Jahre zurückliegen, denn allzu oft kommt es in Augsburg gar nicht vor, dass das Gericht beschließt, dass eine Person als verstorben anzusehen ist. Zwei Mal im Jahr vielleicht. Zu wenige Fälle jedenfalls, um den Überblick zu verlieren. Zuständig für diesen Verwaltungsakt ist eine Abteilung mit dem ebenso schlichten wie traurigen Namen „Abteilung für Todeserklärungen“.
Wobei das Wort „Abteilung“ eher missverständlich ist, denn sie besteht genau genommen aus einer Person, der Rechtspflegerin Elvira Frana-Feininger, die sich vorrangig auch um anderes kümmert, Nachlassangelegenheiten etwa. Doch es ist auch nicht so, als gäbe es gar keine Todeserklärungen in Augsburg. Manchmal hängt dann im Gebäude ein Schriftstück aus, ein kleiner Zettel neben vielen anderen Zetteln, ein Beschluss, dessen behördlicher Tonfall die tragische Geschichte dahinter nur erahnen lässt. „Es wird für tot erklärt d. Verschollene“ steht dann drauf, darunter zuletzt etwa der Name eines Mannes, der in Augsburg gemeldet war und seit 1992 vermisst wird. Im Internet taucht sein Name in den Archiven einer kolumbianischen Tageszeitung auf, demnach war der Mann auf einer Reise durch Südamerika, als er sein Hotel für einen Ausflug zu einem Strandort verließ und nicht wieder auftauchte.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.