
Gericht reduziert Strafe für Güller

Nun ist es rechtskräftig: Harald Güller ist der erste Abgeordnete, der in der Verwandtenaffäre verurteilt wird. Im Berufungsprozess reduzierte das Gericht allerdings die Strafe für den SPD-Politiker.
Das Landgericht München hat die Strafe für den wegen Betrugs verurteilten SPD-Politiker Harald Güller aus Neusäß (Kreis Augsburg) von 27.000 auf 18.000 Euro reduziert. Der Landtagsabgeordnete nahm die Entscheidung am Donnerstag an.
Der Prozess hat eine lange Vorgeschichte: Der frühere schwäbische SPD-Bezirksvorsitzende hatte 2009 seinen Stiefsohn für zwei Monate beschäftigt und dafür 7500 Euro Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge aus der Landtagskasse gezahlt. Die Beschäftigung eigener Kinder oder Stiefkinder auf Staatskosten war Abgeordneten aber schon seit 2000 verboten.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.