Vögel falsch gehalten: Hohe Geldstrafe für eine Tierliebhaberin
Die 71 Jahre alte Frau will eigentlich Tieren helfen. Doch als sich eine Amtstierärztin fünf Vögel bei ihr anschaute, schlug sie Alarm. Zu recht, sagte eine Gericht.
4500 Euro Strafe muss eine 71-jährige Rentnerin aus Augsburg bezahlen, weil sie fünf Ziervögel falsch gehalten und den Tieren dadurch Leiden und Schmerzen zugefügt habe. Mit diesem Urteil blieb das Amtsgericht zwar etwas unter der Summe in einem Strafbefehl, gegen den die Tierliebhaberin Einspruch eingelegt hatte, aber es kam nicht zur von ihr angestrebten Einstellung des Verfahrens.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Angeklagte mit dem Tierschutz und der Justiz in Konflikt gerät. Seit über zehn Jahren betreibt die Rentnerin zunächst an der Donauwörther Straße, inzwischen im Gögginger Süden einen privaten Gnadenhof für alte und kranke Tiere. Zeitweise über 50 Hunde, Katzen, Kaninchen, Ziegen, Gänse, Hühner leben bei ihr in einem Gartengrundstück. Und auch fünf Ziervögel, denen im vergangenen November eine Amtstierärztin der Stadt Augsburg ihre Aufmerksamkeit gewidmet hatte. Diese Tiere, so sagte es die Rentnerin vor Gericht aus, lebten bestimmt schon seit vier, fünf Jahren bei ihr. Damals seien sie ihr eines Tages von Unbekannten vor die Tür gestellt worden. Indem sie die Tiere bei sich aufnahm, habe sie für sie auch die Verantwortung übernommen, so Richterin Kerstin Wagner.
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