Von wegen abgeschafft: Kehren bleibt fast überall Bürgerpflicht
In vielen Orten haben die Anlieger die Bürgersteige regelmäßig zu reinigen. Auch in der Großstadt. In Großaitingen gab es Streit, ob die Bürger auch die Straße bis zur Mitte fegen müssen
Dem einen ist es ein Herzensanliegen, dem anderen eine lästige Pflicht: das regelmäßige Kehren des Bürgersteigs und – im ein oder anderen Fall – auch der Straße vor dem eigenen Grundstück. Denn dazu werden in vielen Gemeinden die Anwohner verpflichtet. Und deshalb ist es nicht verwunderlich, dass es darüber bisweilen Debatten gibt, kontrovers natürlich.
Die Kehrwoche reicht zurück bis ins Jahr 1492
Schwäbische Kehrwoche – dieser Begriff ist vor allem älteren Zeitgenossen noch geläufig. Was steckt dahinter? Unter der Kehrwoche versteht man die „geregelte Reinigung gemeinschaftlich benutzter Bereiche in Einfamilien- und Mehrparteienwohnhäusern und von Flächen wie Hauszugängen, Vorplätzen und Gehwegen und Straßen im Gebiet des ehemaligen Württemberg“ – so kann man im Internet in der freien Enzyklopädie Wikipedia nachlesen, die anhand von historischen Quellen die Ursprünge im Stuttgarter Stadtrecht bis ins Jahr 1492 zurückverfolgt. Nach der Tradition erfolgt die Reinigung im wöchentlichen Wechsel am Samstagnachmittag zur Vorbereitung des Sonntags – ebenso im bayerischen Schwaben, wo es in fast allen Kommunen Satzungen gibt. Und die sind ebenso umstritten wie in Stuttgart, wo die Kehrwoche offiziell 1988 abgeschafft wurde.
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