
Nach Ärger um Plakate: Stadtjugendring erhält Sondergenehmigung

Plus Vermutlich dürfen die Banner zur Motivierung von Jungwählern in Augsburg doch aufgestellt werden. Kritik gibt es dagegen an Ordnungsreferent Dirk Wurm.

Nach der abgeblasenen Plakatkampagne des Stadtjugendrings, mit der junge Augsburger zur Teilnahme an der Wahl motiviert werden sollen, zeichnet sich nun ein abgestimmtes Vorgehen mit der Stadt Augsburg ab. Wie berichtet hatte der Stadtjugendring in der Innenstadt vor knapp zwei Wochen um die 150 Plakate aufgehängt und kurz darauf wieder entfernt, nachdem die Stadt darin einen Verstoß gegen die Plakatierungssatzung sah. Hintergrund: Entlang von Straßen dürfen nur noch Parteien und Gruppierungen plakatieren, und das auch nur in den Wochen vor einer Wahl. Für den Stadtjugendring gilt dieses Privileg nicht.
Stadtjugendring muss auf Plakaten einen Urheber angeben
Anfang der Woche habe es ein Gespräch zwischen Stadtjugendring und der Ordnungsbehörde der Stadt gegeben, so Ordnungsreferent Dirk Wurm (SPD) am Donnerstag im Stadtrat. Nach derzeitigem Stand werde man dem SJR für die geplante zweite Welle der Plakatkampagne ab Mitte Februar eine Ausnahmegenehmigung erteilen, da es sich um eine Aktion zur Stärkung der demokratischen Teilnahme handelt. Vermutlich wird der Stadtjugendring dafür eine Gebühr über 850 Euro zahlen müssen, so Wurm auf Nachfrage der Grünen. Dies sei der geringstmögliche Satz. Abschließend entschieden sei das noch nicht. Man werde sich über eine Änderung der Verordnung Gedanken machen, um Aktionen wie die des Stadtjugendrings in Zukunft zu ermöglichen.
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