War es eine Liebesbeziehung oder doch nur Zuhälterei?
Ein Landsmann verspricht einer Prostituierten aus Rumänien die Heirat, sie gibt ihm 40.000 Euro. Ein Gericht muss nun entscheiden, ob es um Gefühle oder Geld ging.
Auch Zuhälter sind lernfähig. Um Frauen zu ködern, greifen sogenannte „Beschützer“ häufig nicht mehr zu Gewalt, sondern zu subtilen Methoden. Sie spielen ihren Opfern die große Liebe vor, machen sie dann als Prostituierte abhängig und beuten sie aus. In der Rotlichtszene heißen sie „Loverboys“. Nicht immer ist die Grenze zwischen einer echten Beziehung und einer strafbaren Zuhälterei leicht zu ziehen. Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Ulrike Ebel-Scheufele hatte über einen schwierigen Fall zu urteilen.
Alexa (Name geändert) hatte in Rumänien Medizin studiert. 2013, mit 21, ließ sie sich vom Bruder einer Freundin ködern, der sie nach Deutschland brachte, wo sie in verschiedenen Bordellen, zumeist in Augsburg, arbeitete. In den folgenden vier Jahren kaufte sie von den Einnahmen ihrem rumänischen „Beschützer“ und sich selbst je eine Wohnung in ihrem Heimatland. Dann änderte sich ihr Leben.
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