Warum Agatha die vielleicht berühmteste Ente der Stadt ist
Sie trägt den Namen "Agatha von Wittelsbach de Geranien": Warum eine Wildente ausgerechnet zwischen Geranien im Parkgarten im Wittelsbacher Park brütet.
Dumm gelaufen: Wildente Agatha hatte sich ein nettes Plätzchen im Wittelsbacher Park ausgesucht. Sie baute sich ihr Nest mitten zwischen blühende Geranien des Parkgartens. Dort wollte sie in aller Ruhe ihre Eier ausbrüten. Doch dann kamen plötzlich 30 000 Menschen vorbei – die Besucher des Modular-Festivals. Wie hat Agatha den Riesentrubel mit vielen Menschen und lauter Musik um sich herum verkraftet?
Einer, der die Ente immer im Blick hat, ist Szene-Gastronom Harry Winderl. Zusammen mit Andi Kahn betreibt er den Parkgarten. Genau dort hatte es sich die Stockente vor einigen Wochen zum Brüten gemütlich gemacht. Zuvor war ein erster Brutversuch an anderer Stelle gescheitert. „Krähen zerstörten ihre Eier“, erzählt Harry Winderl. Doch die Wildente gab nicht auf. Sie baute ein neues Nest unter einem großen Baum mitten im Geranienbeet des Biergartens.
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Eine rührende Tiergeschichte, jedoch schlechtes Beispiel, um davon allgemein abzuleiten, die Wildvögel im Wittelsbacher Park seien durch das Modular Festival nicht beeinträchtigt worden.
1) Stockenten sind in ihrer Nistplatzwahl generell sehr kreativ.
2) Stockenten testen einen Nistplatz zunächst dadurch, dass einzelne Eier abgelegt werden, diese zeitweilig verlassen werden, um festzustellen ob das Nest als sicher angesehen werden kann. Erst danach legen Stockenten ihre restlichen Eier ab, sitzen dann im Gegensatz zu anderen Wildvögeln jedoch sehr fest auf ihrem Gelege, da die Entenmutter durch ihre eigene Tarnfarbe quasi das Nest zu tarnen versucht. Eine Stockente lässt sich folglich extrem schwer von ihrem Brutplatz verscheuchen, weswegen weibliche Stockenten überdurchschnittlich häufig Opfer von natürlichen Feinden, wie Füchsen werden und daher in manchen Populationen viel mehr Männchen als Weibchen gezählt werden.
3) Völlig anders sieht das Brutverhalten vieler anderer heimischer Singvögel aus, die bereits bei geringfügigen Störungen Nester fluchtartig aufgeben, was zu einem Absterben der Brut führt.
4) Aus diesem Grund ist es nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) verboten, u.a. europäische Vogelarten während Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören.
Das Modular Festival verstößt durch die Wahl seines Veranstaltungsortes und Zeitpunktes in mehrfacher Hinsicht gegen § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, da Vögel und andere Wildtiere durch Auf-und Abbaumaßnahmen, Installation von technischer Ausrüstung und Dekoration in Bäumen und Gehölzen, Lärm- und Lichtbelästigung erheblich in ihrer Auzuchtzeit gestört werden.
Ein nochmaliges Abhalten des Modular Festivals im Wittelsbacher Park ist daher insbesondere aus Naturschutzgründen entschieden abzulehnen.