Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Kommentar: Warum Armut für Kinder besonders schlimm ist

Kommentar
28.01.2019

Warum Armut für Kinder besonders schlimm ist

Armut grenzt viele Kinder aus.
Foto: Stephanie Pilick/Symbolbild (dpa)

Eine Chancengleichheit in unserer Gesellschaft gibt es einfach nicht. Für Kinder ist es besonders schlimm, wenn sie in Armut aufwachsen.

In Augsburg ist die Entwicklung der Kinderarmut etwas rückläufig. Im Sozialreferat wird dafür auch die positive wirtschaftliche Lage als Grund angeführt. Trotzdem gibt es immer noch knapp 3000 Familien mit Kindern, die von Hartz IV leben. Geflüchtete sind bei dieser Zahl noch nicht einmal mit berücksichtigt. Was auch immer hinter den Einzelschicksalen stehen mag: Für die Kinder ist das besonders schlimm.

Schulausflug, Sportverein, ein Instrument lernen, mit den Eltern mal in den Urlaub fahren, Nachhilfe – vielen Jungen und Mädchen bleiben diese „normalen“ Dinge verwehrt. Allein deshalb ist es falsch, von einer Chancengleichheit in unserer Gesellschaft zu sprechen. Armut grenzt viele Kinder aus, eine normale Teilhabe an der Gesellschaft ist für sie nicht möglich. Zwar gibt es neben den gesetzlichen Grundleistungen auch die sogenannten Leistungen zur Bildung und Teilhabe , wie etwa Ausstattung mit Schulbedarf oder Lernförderung. Aber damit wird nicht unbedingt jede Familie, die in prekärer Lage steckt, erreicht.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.01.2019

>> Zwar gibt es neben den gesetzlichen Grundleistungen auch die sogenannten Leistungen zur Bildung und Teilhabe , wie etwa Ausstattung mit Schulbedarf oder Lernförderung. Aber damit wird nicht unbedingt jede Familie, die in prekärer Lage steckt, erreicht. <<

Warum werden diese Familien damit nicht erreicht?

https://de.wikipedia.org/wiki/Leistung_f%C3%BCr_Bildung_und_Teilhabe

>> Tatsächliche Kosten für die Teilnahme an eintägigen Schulausflügen und an mehrtägigen Klassenfahrten. Die Kostenübernahme erfolgt durch Gutscheine oder Direktzahlungen an die Schule. Anspruch haben auch Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Weder eine Höchstgrenze noch eine Beschränkung auf angemessene Kosten sind zulässig.[6] Auch ein Schüleraustausch gilt als Klassenfahrt im Sinne dieser Regelung. <<

Wie passt das zusammen Frau Marks?

>> Schulausflug, Sportverein, ein Instrument lernen, mit den Eltern mal in den Urlaub fahren, Nachhilfe – vielen Jungen und Mädchen bleiben diese „normalen“ Dinge verwehrt. <<

Warum bleiben Kindern Schulausflüge verwehrt?

29.01.2019

https://de.wikipedia.org/wiki/Leistung_f%C3%BCr_Bildung_und_Teilhabe

>>>
Anerkannte Bedarfe für Minderjährige

Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt. Durch gesonderte Berücksichtigung dieser Bedarfe soll Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen hergestellt werden. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen stärker als bisher in bestehende Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und den Kontakt mit Gleichaltrigen zu intensivieren. Die Leistungen werden durch personalisierte Gutscheine oder Kostenübernahmeerklärungen erbracht und umfassen:

- Mitgliedsbeiträge für Vereine in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
- Musikunterricht: Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung, zum Beispiel Museumsbesuche,
- Teilnahme an Freizeiten.
>>>

Ja 10 Euro mtl. sind nicht die Welt, aber für für den Sportverein schon mal ein großer Schritt.

Politisch zielführend wäre eine Diskussion über diesen Betrag; das könnten auch 20 oder 25 sein.