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Augsburg
19.02.2018

Warum Elvira Martin nicht mehr Tram fahren darf

E-Scooter, wie Elvira Martin einen fährt, dürfen im öffentlichen Nahverkehr nur noch unter bestimmten Auflagen mitfahren.
Foto: Silvio Wyszengrad

Elvira Martin ist seit einem Schlaganfall auf einen E-Scooter angewiesen - darf damit jetzt aber nicht mehr die Augsburger Straßenbahnen nutzen. Schuld ist ein bundesweiter Erlass.

Elvira Martin hatte einen Arzttermin. Sie wollte wie immer die Straßenbahn nehmen. Seit ihrem Schlaganfall vor 14 Jahren kann sich die 58-Jährige nur in einem E-Scooter fortbewegen und ist auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Doch an der Haltestelle Schertlinstraße fuhr der Tramfahrer nicht die Rampe aus, über die Rollstuhl- und E-Scooter-Nutzer sonst hineingelangen. Er ließ Martin stehen – nicht aus böser Absicht. E-Scooter dürfen in Augsburgs Straßenbahnen seit dem ersten Februar nicht mehr mitgenommen werden.

Hintergrund ist ein bundesweiter Erlass, an den auch die Stadtwerke gebunden sind. Die Verkehrsminister der Länder beschlossen bereits im März 2017, dass diese Elektromobile im öffentlichen Nahverkehr nur noch unter Auflagen mitfahren dürfen. Es geht ausschließlich um E-Scooter, die anders als ein elektrischer Rollstuhl eine direkte Lenksäule haben und größer, höher und schwerer konzipiert sind. Sie dürfen nur noch mitfahren, wenn sie ein Prüfsiegel haben. Der Benutzer erhält es bei Erfüllung der Auflagen, die ihn selbst, aber auch die Beschaffenheit seines E-Scooters betreffen. Hinter den deutschlandweiten Vorgaben steckt die Sorge um die Sicherheit der E-Scooter-Fahrer und der anderen Fahrgäste. Jürgen Fergg von den Stadtwerken (swa) gibt zu, dass man in Augsburg immer wieder ein Auge zudrückte. Bis zu einem Vorfall.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

19.02.2018

Wer den falschen Scooter hat, darf nicht mehr mit. Die Stadtwerke schließen solche Menschen mit Behinderungen von der Mittnahme aus. Das bedeutet eine Beeinträchtigung der Mobilität - Teilhabe am öffentlichen Leben wird massiv erschwert. Und die Behinderten müssen am Ende und auf längere Sicht auch noch das Geld haben für einen Krankenfahrstuhl haben, der den Richtlinien entspricht. Die Kassen werden da eher nicht einspringen. Nichts da mit Nachteilsausgleich.

120 cm Länge ist nicht viel - derzeit gibt es nicht viele Scooter, die so klein sind. Und nebenher: kleine Scooter passen auch nur für eher kleine Menschen. Auch das rückwärts Reinfahren über die Rampe bedeutet eine Erschwernis - das muss man erst einmal bringen. Einmal mehr die Erfahrung, wie sehr man behindert wird.

19.02.2018

So kann man natürlich einen Erfolg der Behindertenverbände auch schlechtreden. Während es nämlich vorher aufgrund Unsicherheiten den Verkehrsverbünden überlassen war ob sie E-Scooter mitnehmen oder nicht - und häufig gab es Mitnahmeverbote - gibt es jetzt eine verlässliche Richtlinie.
Und es gibt sehr wohl die Möglichkeit einer Neubeantragung oder eines Umtausch eines E-Scooters bei der Krankenkasse aufgrund dieses Fakts falls der (bewilligte) E-Scooter nicht dieser Richtlinie entspricht.