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  3. Augsburg: Warum ein ausländischer Drogendealer nicht abgeschoben wird

Augsburg
24.10.2017

Warum ein ausländischer Drogendealer nicht abgeschoben wird

Polizeieinsatz gegen mutmaßliche Straftäter aus dem Ausland: Pro Jahr ordnet die Stadt Augsburg etwa 80 bis 100 Ausreisen an.
Foto: Alexander Kaya (Archiv)

Längst nicht jeder ausländische Straftäter wird ausgewiesen. Pro Jahr ordnet die Stadt bei 80 bis 100 Personen die Ausreise an. Es klappt nicht immer.

Der Fall hat in der Stadt vor Kurzem für Diskussionen gesorgt. Ein 52-jähriger Mann aus Afghanistan hat eine 20 Jahre jüngere Landsfrau vergewaltigt, es gefilmt und damit gedroht, das Video ihren Verwandten in der Heimat zu schicken. Vor Gericht kam der nicht vorbestrafte, geständige Mann gerade noch mit einer Bewährungsstrafe davon. Sein Opfer akzeptiert das Urteil, weil die Bewährung an strenge Auflagen geknüpft ist. Er darf sich der Frau nicht mehr nähern und keinerlei Kontakt zu ihr aufnehmen. Für den 52-Jährigen, der seit über zwei Jahrzehnten in Deutschland lebt, ist das Urteil günstig: Denn bei einer Strafe in dieser Höhe kann er damit rechnen, dass ihm keine Ausweisung nach Afghanistan droht.

Vor der Bundestagswahl war diese Forderung von Politikern mehrerer Parteien zu hören: Kriminelle Ausländer sollen Deutschland verlassen müssen. Was einfach klingt, ist in der Praxis allerdings deutlich komplizierter. Tatsächlich wird nur ein kleiner Teil der ausländischen Straftäter abgeschoben. Das zeigen auch die Zahlen für Augsburg.

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