Was Apotheker zum Geschenkeverbot sagen
Das Päckchen Taschentücher oder der Traubenzucker zur Packung Kopfschmerztabletten ist ab sofort verboten. Vor allem kleinere Apotheken ärgern sich aber über ein anderes Problem
Wer kennt es nicht? Man holt sich ein Medikament aus der Apotheke und bekommt dort eine Packung Papiertaschentücher, ein paar Bonbons oder ein Pröbchen einer Hautcreme mit in die Tüte gepackt. Doch damit ist seit letzter Woche Schluss. Der Bundesgerichtshof hat vergangenen Donnerstag entschieden, dass es wettbewerbsrechtlich unzulässig sei, wenn Apotheker geringwertige Geschenke, ausgenommen Zeitschriften, beim Kauf verschreibungspflichtiger Medikamente verteilen. Doch wie kommt dieses Urteil bei den Kunden an?
„Ich finde es absolut überzogen“, sagt Michael Holzmeister aus Augsburg. Wenn Apotheker Geschenke verteilen, sei deren Wert mehr symbolisch als materiell. Bei ihm hätten derartige Zuwendungen keinen Werbeeffekt, so Holzmeister. „Ich habe ziemlich schlechte Erfahrungen im Internet gemacht.“ Einmal sei die rezeptpflichtige Medizin erst nach einer Woche geliefert worden. Auch wenn Holzmeister keine Geschenke mehr bekommt, werde er trotzdem weiterhin zur Apotheke seines Vertrauens gehen.
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