Wegen neuem Gesetz: Fahrer nach illegalem Autorennen vor Gericht
Drei Männer sollen sich im Oktober auf der B17 ein Autorennen geliefert haben. Einer von ihnen hat seinen Strafbefehl akzeptiert, die anderen müssen vor Gericht.
Wegen eines illegalen Autorennens müssen sich zwei junge Männer am Mittwoch vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Die beiden Angeklagten sollen sich am 14. Oktober 2017 - einen Tag nachdem ein neues Gesetz gegen Autorennen in Kraft getreten war - zusammen mit einem dritten Fahrer auf der Bundesstraße 17 in Augsburg ein Rennen geliefert haben. Eine Zivilstreife der Polizei hatte dies damals beobachtet.
Drei junge Männer lieferten sich Autorennen auf der B17
Wegen der zunehmenden Zahl von unerlaubten Autorennen auf öffentlichen Straßen hatte der Gesetzgeber im vergangenen Jahr einen neuen Straftatbestand geschaffen. Bis dahin wurden die Rennen nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn es zu keinen Unfällen kam. Der neue Paragraf 315d des Strafgesetzbuches, nach dem die Männer nun in Augsburg angeklagt sind, trat am 13. Oktober in Kraft. Es droht den Fahrern demnach bis zu zwei Jahre Gefängnis - wenn andere Menschen gefährdet werden bis zu fünf Jahre. Falls jemand verletzt oder gar getötet wird, steigt das Strafmaß auf bis zu zehn Jahre Haft. Das Augsburger Verfahren dürfte damit eines der bundesweit ersten sein, die nach der neuen Vorschrift stattfinden.
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