"Weltuntergang" als Markenname: Kneipier mahnt Party-Veranstalter ab
Ein Kneipier ließ sich den Begriff beim Patentamt für seine Mottopartys schützen. Jetzt fordert er bundesweit Schadenersatz von Veranstaltern - auch für eine Party in Augsburg.
Der Tag des Weltuntergangs hätte ein guter Tag werden sollen für Gastronomen und Veranstalter von sogenannten „Weltuntergangs-Partys“. Zehntausende Menschen in Feierlaune waren bereit, den Ende des Maya-Kalenders zu begießen. Feiern als gäbe es kein morgen, lautete das Motto. Jetzt wünschen sich manche Gastronomen, es hätte tatsächlich kein morgen mehr gegeben. Denn sie haben in den vergangenen Tagen Post von einer Anwaltskanzlei erhalten. Inhalt: Ein Kneipen-Betreiber aus dem oberfränkischen Hof mahnt sie ab und fordert Schadenersatz.
Warum? Philip-Nicholas Blank, der in Hof unter anderem den „Bierpalast“ betreibt, hat sich für die Partys in seinen Läden beim Deutschen Patentamt in München die sogenannte Wortmarke „Weltuntergang“ für den Gastronomiebereich schützen lassen. „Der Name ,Weltuntergang’ ist für meine Partys geschützt, wie ,Coca-Cola’ für das Getränk“, sagt Blank. Das Patentamt bestätigt, dass Blank sich den „Weltuntergang“ bereits im März 2012 hat schützen lassen.
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