Wie ein Zahnarzt zum Geiselnehmer wurde
Plus Ein Mediziner fährt mit zwei Kneipenfreunden in die Region Augsburg. Im Gepäck: ein Baseballschläger und eine Gaspistole. Nun fiel das Urteil.
Es war ein Telefonat, das das Leben mehrerer Beteiligter maßgeblich veränderte. Der Anruf einer verängstigten Frau aus dem südlichen Landkreis Aichach-Friedberg bei ihrem Chef, einem Zahnarzt aus München. Was nach dem Anruf folgte, ist nun, gut zweieinhalb Jahre später, juristisch abgeschlossen. Harald B.* aus München ist 38 Jahre alt und sozial engagiert, er hat eine eigene Praxis und ist bei seinen Patienten offenbar beliebt. Jetzt ist er ein verurteilter Geiselnehmer.
Die 3. Strafkammer des Augsburger Landgerichtes hat ihn kürzlich zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die Richter gingen von einem minderschweren Fall aus. Für den Zahnarzt aus München hätte es noch dicker kommen können, als ohnehin schon. Denn auf Geiselnahme steht laut Gesetz ohne die Annahme eines minderschweren Falles eine Mindeststrafe von fünf Jahren. 2018 hatte Harald B. auch monatelang in Untersuchungshaft verbracht, ehe er aufgrund einer schweren Erkrankung aus dem Gefängnis entlassen wurde.
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