Wie weit darf ein Gespenst in der Geisterbahn gehen?
Ein Geisterdarsteller soll die Besuchern erschrecken. Zwei Frauen sagen, ihnen sei das aber zu weit gegangen.
Es sollte ein Spaß werden, deshalb ging Sara L.*, 26, mit einer Freundin am Dienstagabend beim Besuch auf dem Plärrer in die Geisterbahn. Doch was sie dort erlebt hätten, fänden sie nicht spaßig, sagt sie. Sara L. erzählt, dass sich die Frauen von einem Geisterdarsteller belästigt fühlten. Der maskierte Mann habe ihnen beiden an den Nacken- und Schulbereich gegriffen und sie länger massiert. Sie sagt: „Das ist kein Erschrecken, das ging uns zu weit.“
Wie weit darf ein Geisterdarsteller in einer Geisterbahn gehen? Sara L. ging nach der Fahrt mit ihrer Freundin in der Bahn zu Plärrerwache und schilderte einem Polizeibeamten den Vorfall. Der Beamte sah zunächst keinen Anlass, tätig zu werden. Da die Frauen nicht von einer Berührung im Intimbereich berichteten, habe es auch keinen Verdacht auf ein mögliches Sexualdelikt gegeben, sagt Polizeisprecherin Isabel Deubler. Inzwischen hat die Polizei aber trotzdem reagiert. Ein Beamter stattete der Geisterbahn einen Besuch ab und führte ein Gespräch mit dem Chef. Erschrecken ist aus Sicht der Polizei in Ordnung. Das erwarte der Besucher einer Geisterbahn auch. Berührungen aller Art seien dagegen generell kritisch, sagt die Polizeisprecherin.
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