
Einige Anwohner müssen schippen, andere nicht


Warum am Kobelweg in Kriegshaber unterschiedliche Regelungen gelten.
Es gibt Tage, an denen würde Hellmut Kreppel lieber auf der anderen Straßenseite wohnen. Wie etwa am 30. Dezember, als er den ganzen Tag damit beschäftigt war, den an sein Grundstück grenzenden, rund 40 Meter langen Fußweg inklusive Garagenzufahrten von den Schneemassen zu befreien. An solchen Tagen müssen Kreppel und seine Nachbarn, die auf der Südseite des Kobelwegs wohnen, ihrer Räumpflicht nachkommen. Die Nachbarn auf der Straßenseite gegenüber sind fein raus: Hier ist die Stadt für den Winterdienst zuständig. „Es kann doch nicht sein, dass eine Straßenseite für Reinigung, Schneeräumen und Streuen aufkommen muss, die andere aber nicht“, wettert der 72-Jährige.
Was Kreppel wie ein Schildbürgerstreich vorkommt, lässt sich erklären. Denn die unterschiedliche Handhabung hat nichts mit Willkür zu tun, sondern mit der unterschiedlichen Widmung der Wege. Relativ einfach ist die Situation auf der Nordseite, die mit dem entsprechenden Schild als kombinierter Geh- und Radweg ausgewiesen ist. Die Radfahrer müssen den Weg benutzen, die Reinigung fällt in die Zuständigkeit der Stadt. Die Südseite hingegen ist als Fußweg ausgewiesen. Radler dürfen ihn benutzen, können aber stadteinwärts auch auf der Fahrbahn in die Pedale treten.
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