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  3. Augsburg: Wo dürfen Radler fahren?

Augsburg
14.12.2015

Wo dürfen Radler fahren?

In der Pferseer Unterführung dürfen Radfahrer den Fußweg mitbenutzen. Sie dürfen aber auch auf der Straße fahren. Darauf weist die Stadt derzeit mit einem großen Transparent hin.
Foto: Annette Zoepf

Ein Transparent an der Pferseer Unterführung weist darauf hin, dass man hier auch auf der Straße radeln darf. Warum die Stadt das Plakat aufgehängt hat und welche Regeln gelten.

Am Donnerstag starb in Augsburg bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Frau, weil ein Lkw-Fahrer die Radlerin übersah. Nach solch tragischen Ereignissen brandet stets die Diskussion darüber auf, wie mehr Sicherheit im Straßenverkehr für Radler erreicht werden kann. Das ist auch deswegen eine drängende Frage, weil die Stadt den Anteil der Radler bis Ende des Jahrzehnts auf 25 Prozent des Gesamtverkehrs steigern will. Derzeit werden in Augsburg etwa 17 Prozent der Wege mit dem Rad zurückgelegt.

Autofahrer sensibilisieren

Seit Kurzem versucht die Stadt mit einem Plakat an der Pferseer Unterführung Autofahrer zu sensibilisieren. Wer stadtauswärts fährt, sieht es schon von Weitem. „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“, steht darauf. Dabei handelt es sich aber keineswegs um eine Neuregelung, betont Thomas Hertha, Radbeauftragter bei der Stadt Augsburg. „Viele Radler, die schnell unterwegs sind oder Routine haben, fahren dort auf der Straße. Das geht schneller und sie müssen nicht auf die Fußgänger achten. Das Plakat soll Autofahrer darauf aufmerksam machen.“ An der Stelle gilt für Radler das sogenannte Benutzungsrecht; markiert ist das mit einem blauen Fußgängerschild und dem Zusatz Fahrrad frei. Radler dürfen auf dem Fußweg fahren, müssen es aber nicht. Anders ist es bei der Benutzungspflicht, dann müssen Radler den Radweg benutzen.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

15.12.2015

»Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2010, dass nur noch an besonders gefährlichen Stellen die blauen Hinweisschilder mit darauf abgebildetem Rad aufgestellt werden dürfen, sonst müsse der Radfahrer die Wahl haben.«

Der Witz an der Sache ist aber, dass die entsprechenden Regelungen schon vor 18 Jahren erlassen wurden, als die StVO 1997 novelliert wurde. Und es gab damals auch eine Anweisung »von ganz oben«, dass die unteren Straßenverkehrsbehörden (z. B. auch unser Tiefbauamt) doch bitte dafür sorgen sollen, dass ihre Anordnungen diesen veränderten Vorschriften genügen. Also im Zweifelsfalle Schild weg. Blöderweise hat man auch in Augsburg irgendwie »vergessen«, den Job zu erledigen, sodass auch heute noch ein sehr großer Teil (praktisch alle) mit diesen Fahrbahnverboten versehen sind. Und das ist nicht nur in Augsburg so, sodass sich der bayerische Landtag dieses Jahr dazu veranlasst sah, noch mal eine entsprechende Anweisung raus zu hauen. So gesehen ist es eine etwas seltsam anmutende Geschichte, wenn man auf der einen Seite (nicht ganz zu unrecht) dieses Transparent irgendwo anbringt, aber auf der anderen Seite seit fast 2 Jahrzehnten es nicht auf die Reihe bekommt, den Job zu erledigen. Das findet sich dann versteckt genau in diesem Satz auch wieder:

»Die Stadt überprüft die Radwege, ob die Aufhebung der Benutzungspflicht sinnvoll ist.«

Das ist leider genau falsch rum. Die StVB muss nachweisen, dass die BP sinnvoll und notwendig ist: Erstens muss sie wirklich auf einer besonderen örtlichen Gefahrenlage basieren (ohne geht schon mal gar nichts), die das Normalmaß erheblich übersteigt (die bloße Anwesenheit von KFZ-Verkehr reicht dazu z. B. nicht aus, auch nicht ein hoher DTV). Und ganz wichtig: Dass diese Gefahrenlage auch nicht anderweitig in den Griff zu bekommen ist, z. B. durch Tempolimits. In DE gilt der Grundatz, dass der Gefährder die Gefährdung abzustellen hat, nicht seine potenziellen Opfer. Das heißt also auch, dass nicht im Zweifelsfalle der Radfahrer gehen muss, sondern derjenige, der die Gefahr überhaupt auslöst. Oder sich so weit einschränken, dass keine Gefährdung mehr vorliegt.

»Um mehr Sicherheit zu schaffen, fordert Janos Korda vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC), die Radwege auf oder direkt neben der Straße zu führen, sodass Fahrzeuglenker die Radler schon von Weitem wahrnehmen.«

Was aber nicht ausreicht. Eigene Erfahrung: NULL Sichthindernis, Weg direkt neben der Fahrbahn, und trotzdem zieht ein PKW-Fahrer unvermittelt nach rechts rein, sodass ich es gerade noch so derbremst bekommen haben. Kontakt mit dem Blech bestand dann bereits... Passiert ist zum Glück nichts, weil ich irgendwann gelernt habe, richtig zu bremsen. Aber letztlich nur deswegen. Der Fehler liegt in der Denke, dass es sinnvoll sei, überhaupt zu separieren. Aber da hat man ja 40 Jahre lang ganze Arbeit geleistet, den Leuten diesen Quatsch einzureden. Jetzt glauben sie es endlich aber schon vor 30 Jahren hat man festgestellt: Scheiß Idee. Und jetzt müsste man es ihnen wieder ausreden. Die Hosen sind aber weiterhin voll und man verkriecht sich in vorauseilendem Gehorsam wo immer es geht aufs Hochbord, gerade in die größte Gefahrenzone. Weil es eben einen sehr kleinen Bodensatz unter den Autofahrern gibt, die solche Transparente notwendig machen: Selbsternannte Herren der Straße, die alles ohne Motor weg hupen, bedrängen, beleidigen und belästigen. Dass Opa Meier und Mamma Schmid dann in tausend Schrecken fallen und keinen Reifen mehr auf die Fahrbahn setzen wollen, ist irgendwie logisch.

»Er betont aber auch, dass schon viel gewonnen wäre, wenn alle Auto- und Lastwagenfahrer den vorgeschriebenen Schulterblick machen würden.«

Oder den vorgeschriebenen »ausreichenden Abstand« beim Überholen einhalten. Oder einem im Kreisverkehr nicht offensichtlich absichtlich die Vorfahrt nehmen, weil der schon halten wird, wenn ihm seine Knochen lieb sind. Aber in Augsburg wird man selbst mit 30 Sachen in einer Tempo 30 noch von manchem Autofahrer mit der Hupe »angewiesen« sich doch untertänigst zu »verpissen« oder mit der Brechstange überholt. Solange das der Fall ist, kann man sich sämtliche Kampagnen zur Steigerung des Modalsplitanteils des Radverkehrs eigentlich sparen. Denn die Leute haben schon ganz handfeste Gründe, warum sie das Rad nach den ersten paar Versuchen wieder im Keller verschwinden lassen. Fehlende Radwege sind es aber nicht, damit ist Augsburg sehr weitgehend durchsetzt. Da geht eh nicht mehr viel.

»In der Jakobervorstadt wurde sie vom Jakobertor stadteinwärts aufgehoben, ebenso in der Friedrich-Ebert-Straße Richtung Messe.«

Ja, aber in der FES auch erst auf Antrag und man hat fast satte 3 Jahre gebraucht, um endlich auch das letzte Schild abzunehmen. Dabei wäre das die kleinste aller anfallenden Aufgaben gewesen und ich hatte diverse Gespräche und Schriftwechsel mit den Verantwortlichen, um sie überhaupt da hin zu kriegen, deutsches Recht umzusetzen. Immerhin, am Ende haben sies dann doch eingesehen. Aber warum die einfachste Umsetzung heute immer noch die ist, bei der man am meisten rum eiert, das ist mir nicht ganz klar. Kost kaum Geld, geht sehr schnell und stellt Rechtssicherheit für alle betroffenen Parteien her. Und vor allem, kriminalisiert nicht die sichere Variante der Verkehrsteilnahme.

16.12.2015

Aha: Also doch konsequent. Hätte mich auch schwer gewundert, wenn ausgerechnet unsere Verwaltung sich dafür stark machen würde, dass Leute sich nicht auf dem Hochbord verkriechen.