Wohnraum in Augsburg: Regelt’s der Markt oder die öffentliche Hand?
Die Stadt setzt beim Wohnungsmarkt auf mehr Vorgaben gegenüber Bauherren. Das ist ein richtiger Schritt, doch es drohen auch Probleme.
Die Frage der sogenannten sozialgerechten Bodennutzung ist sperrig, aber beim wichtigen Thema Wohnen dennoch zentral. Die Preise für Neuvermietungen in Augsburg sind in den vergangenen Jahren prozentual im deutschen Städtevergleich mit am stärksten angestiegen. Die Frage nicht nur in Zeiten des Wahlkampfs ist, was eine Stadt dagegen tun kann. Wenig, weil viele Weichenstellungen zu Bauvorschriften auf Bundes- oder Landesebene getroffen werden. Aber es gibt Möglichkeiten. Als ein Hebel gilt, mehr Baugebiete auszuweisen, zu deregulieren (sofern das in der Hand einer Kommune liegt), schnell zu genehmigen und den Rest dem freien Markt zu überlassen.
Als anderer Hebel gilt, als öffentliche Hand stärker regulatorisch einzugreifen, um die Preisspirale bei Boden, Immobilien und Mieten zu bremsen. Mietspiegel, Sozialquote und Richtlinien zur sozialgerechten Bodennutzung sind Instrumente aus diesem Werkzeugkasten. Letztlich handelt es sich um einen weltanschaulichen Konflikt. Macht’s der Markt oder die öffentliche Hand besser? Augsburg versucht nun, verstärkt an beiden Hebeln zu ziehen, was wohl damit zusammenhängt, dass im Regierungsbündnis auch unterschiedliche Ansichten vertreten sind.
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Wie es ist, wenn es der freie Markt alleine regeln soll, sehen wir seit geraumer Zeit: Die (Miet-) Preise sind in kurzer Zeit um 50 % gestiegen, Immobilien sind Spekulationsobjekte, selbst für Gutverdiener ist eigener Wohnraum unbezahlbar, und auch für einfache Objekte in Randlagen muss tief in die Tasche gegriffen werden.
Eine Regulierung tut Not und ist möglich: Erhaltungssatzung (Genehmigungspflicht für Modernisierungen), Zweckentfremdungssatzung, mehr Wohnraum in öffentlicher/genossenschaftlicher Hand und eine Quote von 30 (besser 40) % für geförderten Wohnraum.
Die Klagen, die Eigentümer legten die Kosten auf die übrigen Mieter*innen um, und im Endeffekten hätten diese nichts davon, kennt man. Auch bei Einführung des Bestellerprinzips wurde ähnlich argumentiert, und auch beim Mindestlohn hieß es, dieser schade den Arbeitnehmern letztlich. Beide Male haben sich die Szenarien nicht bewahrheiten. Kluge Regulierung funktioniert. Bislang schöpfen Investoren, Baufirmen und Vermieter ordentlich Gewinne ab, und die Leidtragenden sind die Mieter.