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  3. Prozess in Augsburg: Wohnung nur für Deutsche? Gericht verurteilt Augsburger

Prozess in Augsburg
10.12.2019

Wohnung nur für Deutsche? Gericht verurteilt Augsburger

Rechtsanwalt Ugur Kör vertritt Hamado Dipama aus München, geboren in Burkina Faso, der sich auf eine Zeitungsanzeige hin in Augsburg eine Wohnung mieten wollte.
Foto: Bernd Hohlen (Archiv)

Plus Ein Augsburger Vermieter schrieb in einer Annonce, er vermiete seine Wohnung "an Deutsche". Ein Interessent klagte deswegen. Nun ist das Urteil gefallen.

Am Ende verschwindet der Augsburger Vermieter schnell aus dem Gerichtsgebäude. Der ganze Auflauf hier scheint ihm zu viel, außerdem hat er den Prozess verloren. Gerade hat ihn das Amtsgericht in Augsburg dazu verurteilt, einem Kläger 1000 Euro Entschädigung zu zahlen. Im Zivilverfahren war es darum gegangen, dass der Vermieter eine Wohnung in der Innenstadt nur „an Deutsche“ vermieten wollte. So hieß es in einem Inserat. Nach dem Urteil muss er es künftig auch unterlassen, derartige Formulierungen in Anzeigen unterzubringen. Ansonsten droht ihm ein Ordnungsgeld. Es ging allerdings nicht nur um die reine Zeitungsannonce.

Augsburger Vermieter will Wohnung nur "an Deutsche" vermieten - Interessent wehrt sich dagegen

Auch am Telefon soll er Hamado Dipama, einen aus Burkina Faso stammenden Interessenten, abgeblockt haben, als er erfahren habe, dass der Mann kein Deutscher sei. Der Interessent wehrte sich, klagte – und forderte 1000 Euro Entschädigung. Eher eine symbolische Zahlung, wie sein Anwalt Ugur Kör erklärte. Auch ging es ihm darum, dass der Vermieter nicht noch einmal solche Formulierungen in Anzeigen verwendet. Seit Oktober beschäftigte der Fall das Amtsgericht.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

12.12.2019

Darf man jetzt alle Vermieter abmahnen, die so etwas oder ähnliches inserieren?

11.12.2019

In etlichen Mietanzeigen steht z.B. "nur an Nichtraucher" oder "nur an Kinderlose" oder "keine Haustiere"
Die jeweils betroffenen, fühlen sich bestimmt auch diskriminiert.
Gibt's für diese, dann auch 1.000 Euro ?
Wäre ein einträglicher Nebenverdienst.

10.12.2019

(edit/bitte kommentieren Sie sachlich)

10.12.2019

Der alte Mann hat sich schon selbst entreichert; am Ende spendet er halt an

>> an Projekte gegen Antirassismus und Antidiskriminierung <<

wie Herr Dipama ausgeführt hat.

10.12.2019

Wieso hat der keinen 2ten Pass ??
Hat doch jetzt jeder, doppelte Staatsbürgerschaft !!
Dann wäre er doch Deutscher ???
Mir graut vor dem Älter werden !!!
Da kann man nicht mehr alles richtig machen, man sagt es so, wie man es meint !!!
Spendet er das Geld ???
Geht ja nicht um Profit ??
PS: Man muss auch seine Steuererklärung abgeben, auch wenn du 100 bist. Dann mach ja nichts Falsch !!
Noch eine Frage: " Woher soll der Vermieter in dem hohen Alter wissen, das er so etwas nicht Schreiben darf " ??
Tut mir Leid wenn ich sage " Urteil ungerecht "

10.12.2019

"Da kann man nicht mehr alles richtig machen, man sagt es so, wie man es meint !!!"

Na ja, wenigsten so ehrlich um eine rassistische Diskriminierung zu äußern.

12.12.2019

Was ist da rassistisch ?
Er hat nur eine Vorsortierung gemacht .
Warum hat er sich auf die Anzeige gemeldet ?
Dann kann ich ja auch keine Kontaktanzeige mehr aufgeben, " Suche Deutsche Frau " ??
Macht die Deutschländer Würstchen auch gleich zum Problem ??
Wenn da einer mitwirkt bei der Herstellung der nicht aus D kommt, dann sind es keine "Deutschländer mehr".

10.12.2019

Was geht das irgendjemand, auch ein Gericht an, an wen ein Eigentümer seine Wohnung vermietet? Eben, niemand, es gehört ihm, er hat es bezahlt, er kann damit entscheiden, an wen er vermietet. Ein absolutes Fehlurteil und ein unverschämtes dazu. Es geht kein Gericht etwas an!!! Und ich habe nichts gegen ausländische Mitbürger, ich habe etwas dagegen, das man in Deutschland so leicht enteignet werden kann und keiner steht dagegen auf....

10.12.2019

Es gibt halt nun Gesetze die hier korrekt angewendet wurden, auch wenn damit sicher kein Sieg für eine von Rassismus freie Gesellschaft errungen wurde.

Herr Dipama ist ja beim Klagen nicht immer erfolgreich:

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/von-burkina-faso-nach-muenchen-durch-zufall-hier-gelandet-1.4136185

https://www.deutschlandfunkkultur.de/hamado-dipama-aus-burkina-faso-kaempfer-gegen-den.2165.de.html?dram:article_id=329707

Und jeder Vermieter kann bei Mietinteressenten auch mal eine Suchmaschine benutzen und Leute aussortieren, die da als Aktivist beim Münchner Flüchtlingsrat tätig sind und sich für ein Bleiberecht auch von kriminellen Flüchtlinge einsetzen.

Und da trägt mancher wieder etwas eigene Verantwortung was Vorbehalte gegen Flüchtlinge angeht...

10.12.2019

"Was geht das irgendjemand, auch ein Gericht an, an wen ein Eigentümer seine Wohnung vermietet?"

Ein allgemein bekanntes Gesetz: Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, das verhindern soll, dass Menschen etwa aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechtes oder ihrer sexuellen Identität diskriminiert werden.
Es scheint doch ein großes Defizit vorhanden zu sein. Oder sind Sie der Meinung, dass Gesetze nicht einzuhalten sind?

12.12.2019

Er wird nicht diskriminiert, der Eigentümer! möchte einfach bestimmen, wem er die Wohnung gibt und in seinem Fall an einen Deutschen. Niemand, absolut niemand hat ihm vorzuschreiben, wen er nimmt.Und was bringt es wenn er das nicht reinschreibt und dann 200 Leute abarbeiten muss, obwohl er weiss was er will. Diese Einmischung ist nicht richtig!!

10.12.2019

ist das die neue Demokratie ??? das ein alter mann nicht mehr seine Wohnung an den Mieter seiner Wahl vermieten darf ???

10.12.2019

Er kann immer noch an Mieter seiner Wahl vermieten. Nur sollte er seine Kriterien besser nicht an die große Glocke hängen.
Vielen Dank, leider kann ich ihnen keinen Besichtigungstermin anbieten. Basta.