Wohnungen zu Schleuderpreisen vermietet? Stadt leitet Disziplinarverfahren ein
Plus Haben die Kunstsammlungen die Wohnungen in der Maxstraße viel zu günstig vermietet? Der Schaden soll groß sein. Auch der Leiter der Museen gerät unter Druck.
Der Leiter der städtischen Kunstsammlungen, Christof Trepesch, gerät wegen der Mietverträge in einem Haus in der Maximilianstraße unter Druck. Die Stadt hat nach Informationen unserer Redaktion gegen Trepesch und einen weiteren städtischen Mitarbeiter ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Es geht um das sogenannte Höhmannhaus, das die verstorbene Besitzerin im Jahr 2004 der Stadt und den Kunstsammlungen vermacht hat. In dem Haus in bester Lage befinden sich mehrere Wohnungen, die einem Gutachten zufolge seit Jahren zu günstig vermietet werden. Pikant: In einer Wohnung lebt Christof Trepesch selbst seit gut zehn Jahren.
Mieter bezahlten nur vier bis fünf Euro pro Quadratmeter
Er bezahlt den Informationen zufolge aktuell nur eine Miete im Bereich zwischen vier und fünf Euro pro Quadratmeter. Auch die Bewohner der anderen Wohnungen sollen ähnlich günstige Verträge haben. Sie stammen offenbar noch aus der Zeit, bevor die frühere Besitzerin Ruth Höhmann starb und wurden von den Nachmietern übernommen. Viele Fachleute halten das Mietniveau in dieser gefragten Innenstadtlage für zu niedrig. So sieht es offenbar auch ein Gutachter, der im Auftrag der Stadt die Wohnungen angeschaut und bewertet hat. Seit Montag liegen diese Ergebnisse der Stadt vor – es handelt sich um ein 285-seitiges Gutachten. Kulturreferent Thomas Weitzel sagt auf Anfrage unserer Redaktion: „Nach erster Sichtung könnte die Stadt Augsburg von einem Schaden in nicht unerheblicher Höhe betroffen sein.“
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Die Diskussion ist geschlossen.
Das ist ein dicker Hund. Wer ist denn für den zuständig? Der Gesamtstadtrat? Bitte sich selbst zum Rücktritt auffordern.
Also wirklich, wie kann es sein, dass das Rechnungsprüfungsamt auf einen Umstand aufmerksam macht, der höchst dubios ist und es interessiert keinen? Wieso kann der Museumsleiter sich selbst eine Wohnung vermieten und keiner hält es für notwendig, genau diesen Umstand der Selbstkontraktion, der ohne Ausnahmegenehmigung unwirksam ist, zu überprüfen und in ordentliche Bahnen zu lenken. Wieso muss und kann überhaupt ein Museumsleiter als Vermieter auftreten, wenn es ein Liegenschaftsamt gibt? Ist er denn Spezialist für Mietrecht und marktgerechte Preise?
Dass man jetzt dem evtl. verlorenen Geld gutes für ein 285 (!) seitiges Gutachten, das bisher nur die nichtgewerblichen Räume umfasst hinterherwerfen muss, ist bitter. Was wird dieses wohl kosten?
Sollte das Liegenschaftsamt nicht in der Lage sein, marktgerechte Preise zu ermitteln, sollte man es auflösen und gleich alles über Immobilienfachleute abwickeln.
Ein Gedanke am Rande: Nicht ganz unerheblich dürfte der Wille der Erblasserin sein. Frau Höhmann konnte natürlich zu den Preisen vermieten (auch und gerade die Räume die von den offenbar von ihr geschätzten Kunstsammlungen genutzt werden), die ihr beliebten und seien sie noch so marktfremd gewesen. Sollte sie irgendwo kundgetan haben, dass die Wohnungen, zumindest solange sie nicht renoviert würden, weiterhin zu sehr günstigen Konditionen vermietet werden sollten, sähe die Sache schon ein klein wenig anders aus.