Zoll kontrolliert auf dem Plärrer
Seit Jahresbeginn gilt der neue Mindestlohn. Der Zoll hat auf dem Augsburger Plärrer kontrolliert, ob sich die Schausteller daran halten.
Der neue Mindestlohn von 8,50 Euro gilt auch für die Beschäftigten auf dem Augsburger Plärrer. Am Donnerstag haben Zollbeamte nach Informationen unserer Zeitung die Schausteller-Geschäfte auf dem Platz kontrolliert. Geprüft wurden von den Beamten stichprobenartig unter anderem Arbeitsverträge und die vorgeschriebene Erfassung der Arbeitszeiten – die müssen seit der Einführung des Mindestlohn-Gesetzes genau dokumentiert werden. Manche Schausteller und Zeltwirte klagen über den zusätzlichen bürokratischen Aufwand, der das mit sich bringt.
Zudem gibt es Grenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Eigentlich liegt die maximale Tagesarbeitszeit bei zehn Stunden. Hier gelten für die Schausteller als Saisongewerbe aber Ausnahmen. Ergebnisse der Kontrolle auf dem Volksfest wurden zunächst nicht bekannt. (jöh)
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.