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Zu lange Gräber: Abhaken kann man diesen Fall nicht

Kommentar Von Eva Maria Knab
19.06.2018

Die Stadt hat ein umstrittenes Schreiben an 100 Bürger zurückgenommen. Dennoch muss sie Lehren aus diesem „Missverständnis“ ziehen.

Wenn man vom Ende her denkt, könnte man sagen: Gut, das Friedhofsamt wird sich bei 100 betroffenen Bürgern entschuldigen. Gräberkürzungen und Verwarnungsgelder sind vom Tisch. Also Schwamm drüber. Abhaken kann man diesen Fall aber noch nicht.

Zunächst einmal war der Ton des amtlichen Schreiben sehr unhöflich und unangebracht. Und auch in der Sache liegt die Friedhofsverwaltung daneben, wenn man davon ausgeht, dass Paragrafenreiterei auf einem städtischen Gottesacker nicht die allein ausschlaggebende Rolle spielen soll.

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