Zwölf Stämme: Staatsanwalt fordert mehr als drei Jahre Haft für Lehrerin
Justiz Im Berufungsprozess vor dem Augsburger Landgericht sind gestern die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten worden. Am kommenden Dienstag soll das Urteil fallen
Gestern sind der Berufungsverhandlung vor der Jugendkammer des Augsburger Landgerichtes gegen eine ehemalige Lehrerin (56) der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme die Plädoyers gehalten worden – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dabei forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der Verteidiger plädierte nach eigenem Bekunden auf eine niedrigere Haftstrafe, die jedenfalls zur Bewährung auszusetzen sei. Das Urteil soll kommenden Dienstag, 21. Juni, um 10.30 Uhr verkündet werden.
Drei Jahre und drei Monate – weitere Angaben machte Staatsanwalt Maximilian Klein gestern zu seinem nicht-öffentlich gehaltenen Plädoyer nicht. Der Verteidiger der Angeklagten, Alexander Knief, ließ nach Ende der Sitzung zumindest wissen, dass es besondere Gründe für die „unstrittigen Züchtigungen“ seiner Mandantin an Kindern der Glaubensgemeinschaft gegeben habe. Den Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen sah er insoweit nicht erfüllt, als dass das Tatmerkmal der Rohheit nicht zu erkennen sei. Er habe deswegen auf einfache Körperverletzung plädiert. Die Angeklagte habe aus Glaubensgründen gehandelt, wodurch die Züchtigungen aus ihrer Sicht zu rechtfertigen seien. Sie habe ihre Handlungen an den Kindern „gut gemeint“. Zudem seien die Folgen bei den Opfern „glücklicherweise“ nicht erheblich gewesen.
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